Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 22.01.2021 16:05

Keine Satzung in Affing

Mit der Skizze eines typischen   Hauses wollte Affings Bauamtsleiter Ralf Scherbauer die Auswirkungen einer Satzung zur neuen Bauordnung verdeutlichen. Die blaue Linie zeigt den Abstand, für den Fall, dass die Mustersatzung des Gemeindetags erlassen würde; grün ist der bisher gültige Abstand, der rote Abstand ergibt sich aus der Novelle ohne Satzung. 	Skizze: Ralf Scherbauer (Skizze: Ralf Scherbauer)
Mit der Skizze eines typischen Hauses wollte Affings Bauamtsleiter Ralf Scherbauer die Auswirkungen einer Satzung zur neuen Bauordnung verdeutlichen. Die blaue Linie zeigt den Abstand, für den Fall, dass die Mustersatzung des Gemeindetags erlassen würde; grün ist der bisher gültige Abstand, der rote Abstand ergibt sich aus der Novelle ohne Satzung. Skizze: Ralf Scherbauer (Skizze: Ralf Scherbauer)
Mit der Skizze eines typischen Hauses wollte Affings Bauamtsleiter Ralf Scherbauer die Auswirkungen einer Satzung zur neuen Bauordnung verdeutlichen. Die blaue Linie zeigt den Abstand, für den Fall, dass die Mustersatzung des Gemeindetags erlassen würde; grün ist der bisher gültige Abstand, der rote Abstand ergibt sich aus der Novelle ohne Satzung. Skizze: Ralf Scherbauer (Skizze: Ralf Scherbauer)
Mit der Skizze eines typischen Hauses wollte Affings Bauamtsleiter Ralf Scherbauer die Auswirkungen einer Satzung zur neuen Bauordnung verdeutlichen. Die blaue Linie zeigt den Abstand, für den Fall, dass die Mustersatzung des Gemeindetags erlassen würde; grün ist der bisher gültige Abstand, der rote Abstand ergibt sich aus der Novelle ohne Satzung. Skizze: Ralf Scherbauer (Skizze: Ralf Scherbauer)
Mit der Skizze eines typischen Hauses wollte Affings Bauamtsleiter Ralf Scherbauer die Auswirkungen einer Satzung zur neuen Bauordnung verdeutlichen. Die blaue Linie zeigt den Abstand, für den Fall, dass die Mustersatzung des Gemeindetags erlassen würde; grün ist der bisher gültige Abstand, der rote Abstand ergibt sich aus der Novelle ohne Satzung. Skizze: Ralf Scherbauer (Skizze: Ralf Scherbauer)

Wie Affings Bauamtsleiter Ralf Scherbauer in der Sitzung am Dienstag erklärte, könne man mit der Satzung die neue Bauordnung nicht aushebeln. Auch die Berechnung der Abstandsflächen müsse nach den Vorgaben der Novelle erfolgen. Die einzige Stellschraube, an der die Gemeinde mit einer Satzung drehen könne, sei die Variable, mit der die Höhe H multipliziert wird. „Beim Vorschlag des Gemeindetags werden das zum Teil ganz schön große Abstände”, erläuterte Scherbauer anhand der Skizze eines typischen Hauses mit Satteldach. „Das ist mit Sicherheit nicht zielführend, da hab ich am Ende Grundstücke, die vor lauter Abstand gar nicht mehr bebaubar sind”, warnte auch Verwaltungsleiter Bernhard Frank. Toskana- oder Mehrfamilienhäuser könnten mit den neuen Abstandsflächen aber interessanter werden. Auch eine Zwischenlösung schlug Scherbauer vor, mit der man sich am ehesten an die bisher gültigen Mindestabstände annähern könne.

Unumwunden gab Bürgermeister Markus Winklhofer zu, man profitiere nun davon, dass das Thema bereits in einigen Gemeinden behandelt worden sei und sich dadurch neue Erkenntnisse ergeben hätten. Auch ein Schreiben des Landratsamtes vom Montag habe noch einmal zur Aufklärung beigetragen. Mit der Zwischenlösung könne man vermutlich am wenigsten Konfliktpotenzial schaffen und trotzdem Nachverdichtung ermöglichen, meinte Winklhofer. „Mir tun jetzt schon die Architekten leid, wenn jede Gemeinde etwas anderes macht”, sinnierte der Bürgermeister.

Markus Heidenreich, selbst Bauamtsleiter in Rain, sprach sich gegen den Erlass einer Satzung aus: „Ich verstehe den Gemeindetag nicht. Man soll doch nachverdichten, um Flächen zu schonen - und nicht Abstände größer machen”, so seine Einschätzung. Außerdem werde das meiste eh innerhalb eines Bebauungsplans gebaut.

Dessen Kriterien legt die Gemeinde fest. Zwar gelten dort auch die Mindestabstände der Bauordnung, allerdings können Kommunen hier auch weiter gehen und größere Abstände festlegen.

Ins selbe Horn stieß Rudi Fuchs: Die Bauten, die betroffen seien, machten nur etwa 15 Prozent aus. Eine Satzung gegen den Willen des Gesetzgebers zu erlassen, hielt er für wenig zweckmäßig. Außerdem müsse für jeden Ortsteil separat begründet werden, warum man abweiche. Der Aufwand sei zu groß. Gerhard Faltermeier hatte den Eindruck, dass der „Gemeindetag offenbar beleidigt” sei. „Egal, welche Satzung wir erlassen, sie wird vermutlich nicht halten”, fürchtet er.

Laut Frank bestehe kein zeitlicher Druck: Erst später eine Satzung zu erlassen, habe nach seiner Einschätzung keine rechtliche Auswirkungen.

Einstimmig sah der Gemeinderat am Ende keinen Bedarf, eine Satzung zu erlassen. Damit gelten in Affing ab 1. Februar alle Vorschriften der BayBO - inklusive der vorgesehenen Abstandsflächen.


Von Verena Heisserer
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