Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 14.02.2019 12:00

Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben

Der Gebenhofener Saumweg   ist eine von 16 Straßen, für die noch nie Erschließungsbeiträge erhoben wurden. Wird sein Ausbau um zwei Jahre verschoben, ist das auch nicht mehr möglich. Dann greift eine Verjährungsfrist.	Foto: Verena Heißerer (Foto: Verena Heißerer)
Der Gebenhofener Saumweg ist eine von 16 Straßen, für die noch nie Erschließungsbeiträge erhoben wurden. Wird sein Ausbau um zwei Jahre verschoben, ist das auch nicht mehr möglich. Dann greift eine Verjährungsfrist. Foto: Verena Heißerer (Foto: Verena Heißerer)
Der Gebenhofener Saumweg ist eine von 16 Straßen, für die noch nie Erschließungsbeiträge erhoben wurden. Wird sein Ausbau um zwei Jahre verschoben, ist das auch nicht mehr möglich. Dann greift eine Verjährungsfrist. Foto: Verena Heißerer (Foto: Verena Heißerer)
Der Gebenhofener Saumweg ist eine von 16 Straßen, für die noch nie Erschließungsbeiträge erhoben wurden. Wird sein Ausbau um zwei Jahre verschoben, ist das auch nicht mehr möglich. Dann greift eine Verjährungsfrist. Foto: Verena Heißerer (Foto: Verena Heißerer)
Der Gebenhofener Saumweg ist eine von 16 Straßen, für die noch nie Erschließungsbeiträge erhoben wurden. Wird sein Ausbau um zwei Jahre verschoben, ist das auch nicht mehr möglich. Dann greift eine Verjährungsfrist. Foto: Verena Heißerer (Foto: Verena Heißerer)

In Affing gibt es 16 bestehende Straßen, darunter auch der Saumweg, die nach einer Sichtung des Straßenkatasters durch das Ingenieurbüro Sweco vermutlich noch nie voll ausgebaut wurden. Das heißt, sie wurden im rechtlichen Sinne noch nicht hergestellt, für ihren Ausbau werden Erschließungsbeiträge fällig. Allerdings nicht mehr lange. Sie fallen unter die sogenannte Strebs-Regelung: Ab April 2021 darf von Bürgern kein Erschließungsbeitrag mehr erhoben werden, wenn seit der ersten technischen Herstellung der Straße 25 Jahre vergangen sind (wir berichteten).

Bürgermeister Markus Winklhofer berichtete, dass die Erschließungsplanung für den Saumweg fertig und die Ausschreibung, Stand jetzt, in Vorbereitung sei. Außerdem stehe die Straße schon seit 15 Jahren auf der Liste der auszubauenden Straßen. Zwar gebe es weitere, die von der Neuregelung berührt seien, allerdings seien sie nicht in einem so schlechten Zustand. Zudem habe sich die rechtliche Situation nicht geändert: „Die Gemeinde darf auf Einnahmen nicht verzichten”, erklärte Winklhofer.

So sieht das auch der Bayerische Gemeindetag. Eine andere Auffassung vertreten die Freien Wähler: Sie verweisen auf ein Schreiben aus dem Bayerischen Innenministerium vom November. Dort heißt es, dass die Gemeinden nicht verpflichtet sind, zwingend technische Straßenbaumaßnahmen durchzuführen, um eine Abrechnung nach dem Erschließungsbeitragsrecht zu ermöglichen. Ob künftig Pauschalen des Freistaats für die weggefallenen Straßenausbaubeiträge, die Rede ist von 100 bis 150 Millionen Euro im Jahr, auch für weggefallene Erschließungsbeiträge verwendet werden können, ist derzeit noch in der Schwebe und steht erst fest, wenn das FAG-Änderungsgesetz durch den Landtag ist.

Josef Tränkl brachte die Variante „alle oder keine” ins Spiel. Er beantragte zu überprüfen, ob es möglich ist, alle betroffenen Straßen herzustellen, und ob dort auch Kanal und Wasserleitungen erneuert werden müssten. Denn das würde sich wiederum bei den Gebühren niederschlagen. „Wir sollten nicht allein über den Saumweg abstimmen”, so Tränkl. Obwohl einige Gemeinderäte stark bezweifelten, dass alle Straßen zu schaffen seien - bis zum Stichtag muss ausgebaut und abgerechnet sein -, gab es am Ende eine Mehrheit für Tränkls Vorschlag. Dagegen stimmten Engelhard und Xaver Lindermeir.


Von Verena Heisserer
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