Ein 20-Jähriger hat sich am Montag vor dem Amtsgericht Augsburg wegen des Vorwurfs der Entziehung Minderjähriger verantworten müssen. In der Verhandlung gestand der heranwachsende Angeklagte, dass er unter einem Vorwand im September 2022 seinen im Jahr 2014 geborenen Bruder bei der gemeinsamen Mutter in Augsburg abholte. Der Mutter erzählte er, mit dem kleinen Bruder einen Ausflug auf den Plärrer machen zu wollen und ihn im Anschluss zurückzubringen. Entgegen der getroffenen Abmachung und ohne Kenntnis und Einverständnis der Kindsmutter fuhr der Angeklagte über Kroatien nach Bosnien und übergab seinen Bruder an den dort lebenden Vater, bei dem sich der Bruder seither ohne Zustimmung der Mutter aufhält. Das Amtsgericht verurteilte den geständigen Angeklagten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro. (pm)