Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Prostituiertenmord: Gibt es genug Indizien für eine Verurteilung?

Augsburg - Die Verhandlung um den Prostituiertenmord geht langsam dem Ende zu. Im April soll das Gericht urteilen, ob Stefan E. wegen Mordes an der Prostituierten Angelika Baron zu lebenslanger Haft verurteilt wird. Beweise gegen den 50-Jährigen gibt es nicht, lediglich Indizien sprechen für seine Schuld. Am gestrigen Verhandlungstag sagten mehrere Polizeibeamte aus, die an den Ermittlungen gegen E. beteiligt waren.
Es ist still im Gerichtssaal. Alle Anwesenden versuchen, den Inhalt einer Audiodatei zu verstehen, die das Gericht vorspielt. Es handelt sich um die Aufzeichnung eines Telefonats aus dem Jahr 2017 zwischen dem Angeklagten Stefan E. und einer Frau. Das Gespräch dreht sich um die Frage, ob E. eine gemeinsame Bekannte vergewaltigt hat. Neben dem Mord an der Prostituierten, ist der 50-Jährige auch wegen Vergewaltigung angeklagt. Er soll Sabine K. (Name geändert), die er aus dem Milieu am Oberhauser Bahnhof kannte, anal missbraucht haben. In dem vorgespielten Telefonat räumt E. ein, mit der Frau Sex gehabt zu haben. „Ich habe sie aber nicht vergewaltigt”, beteuert der Angeklagte immer wieder. Mehr ist von der Aufzeichnung nicht zu verstehen.

Sabine K. hatte bereits selbst vor Gericht ausgesagt und geschildert, wie der 50-Jährige sie nach zunächst einvernehmlichem Sex aufs Bett geworfen und sich an ihr vergangen habe. 2017 soll es zu der Vergewaltigung gekommen sein. Weit länger ist der Mord an Angelika Baron her. Die Prostituierte war vor 25 Jahren missbraucht, brutal geschlagen und erwürgt worden. Ihre Leiche wurde an einem Flutgraben bei Gessertshausen neben der Bahnlinie zwischen Augsburg und Ulm gefunden.

Stefan E. schweigt zu den Vorwürfen. Das Gericht hat mehr als 120 Zeugen geladen, die Licht in den Fall bringen sollen. Unter anderem haben bereits ehemalige Freier von Angelika Baron, ihr Zuhälter, Verwandte und Bekannte von E. ausgesagt. Gestern waren mehrere Polizeibeamte geladen. Unter anderem auch ein Ermittler, der dem Gericht erläuterte, welche anderen Spuren auf den Mörder der Prostituierten die Polizei im Lauf der Jahrzehnte verfolgte. So habe es etwa 2002 einen Hinweis von US-Behörden gegeben. Ein Soldat wurde verdächtigt, mehrere Prostituierte ermordet zu haben. Von 1991 bis 1994 sei dieser in Augsburg gewesen, in dem Zeitraum also, in dem auch Angelika Baron umgebracht wurde. „Es stellte sich aber heraus, dass der Mann für einen der Tattage der Morde in den USA ein Alibi hatte und wohl doch nicht als Serienmörder in Frage kam. Deshalb haben wir da auch nicht weiter nachgeforscht”, berichtet der Beamte. Jahre später sei in Belgien ein Lastwagenfahrer verdächtigt worden, Prostituierte getötet zu haben. Er gab an, auch in Deutschland Straftaten begangen zu haben. Allerdings passte dessen DNA nicht zu der, die die Ermittler am Tatort gesichert hatten. Ähnlich sei es in mehreren weiteren Fällen gewesen. So gab es etwa einen Mann, der Ende der 90er Jahre seine Ehefrau umbrachte. Bei ihm wurden mehrere Artikel über den Mord an der Augsburger Prostituierten gefunden, was ihn in den Augen der Ermittler verdächtig erscheinen ließ. Auch in diesem Fall passte jedoch die DNA nicht.

Ermittler hatten in der Scheide des Opfers sowie in einem Kondom am Fundort der Leiche Sperma gefunden. Von wem dieses stammt, ist nach wie vor unbekannt. Auf Stefan E. allerdings weisen andere DNA-Spuren hin, die am Körper der Leiche gesichert wurden. Die Ermittler und die Staatsanwaltschaft schließen daraus, dass es E. war, der den Mord begangen hat. Aus Habgier, weil er der 36-Jährigen das Geld abnehmen wollte, das diese bei sich trug.

Als weiteres Indiz sieht die Staatsanwaltschaft einen Möbelfuß, mit dem die Prostituierte geschlagen wurde. Er wurde in der Nähe des Fundortes der Leiche entdeckt. Spuren des Angeklagten gab es daran zwar nicht, jedoch will ein Zeuge den Fuß mit E. in Verbindung bringen. Bekannte dieses Zeugen allerdings sagten aus, dass der Mann ein „Schwätzer” sei und man ihm nicht alles glauben könne. Zudem soll er über Jahre Drogen konsumiert haben. Die Verteidigung hat deshalb beantragt, ein psychoanalytisches Gutachten über den Zeugen erstellen zu lassen. Sie wollen prüfen, ob der Drogenkonsum Einfluss auf das Erinnerungsvermögen und die Glaubwürdigkeit des Mannes hat. Die Staatsanwaltschaft hat zu diesem Antrag gestern eine Stellungnahme abgegeben. Aus Sicht von Martina Neuhierl sei ein solches Gutachten überflüssig. Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen sei Aufgabe eines Gerichts.

Die Verhandlung gegen Stefan E. wird am 11. März fortgesetzt. Dann sollen die verdeckten Ermittler ihre Aussagen machen, die die Kriminalpolizei auf E. angesetzt hatte. Diese freundeten sich mit dem 50-Jährigen an und versuchten, ihn zu einem Geständnis des Mordes zu bringen. Allerdings mit wenig Erfolg: E. gab den Mord nicht zu. Einer der verdeckten Ermittler verriet ihm irgendwann, dass die Polizei ihn verdächtigte, die Prostituierte umgebracht zu haben. Wie die Aufzeichnung eines Telefonats durch die Polizei belegt, beschwerte sich E. daraufhin bei einem Freund, dass er zu Unrecht von Mordermittlern ausspioniert werde.


Von Kristin Deibl
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