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Aichacher Zeitung LogoMehrfacher versuchter Mord: 49-Jähriger Lkw-Fahrer soll Steine auf Autos geworfen haben | Aichacher Zeitung

Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 07.09.2023 17:55

Mehrfacher versuchter Mord: 49-Jähriger Lkw-Fahrer soll Steine auf Autos geworfen haben

Unter anderem soll der 49-Jährige auch auf der B17 andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. (Symbolfoto: mjt)
Unter anderem soll der 49-Jährige auch auf der B17 andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. (Symbolfoto: mjt)
Unter anderem soll der 49-Jährige auch auf der B17 andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. (Symbolfoto: mjt)
Unter anderem soll der 49-Jährige auch auf der B17 andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. (Symbolfoto: mjt)
Unter anderem soll der 49-Jährige auch auf der B17 andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. (Symbolfoto: mjt)

Einem 49-jährigen Lastwagenfahrer aus Gersthofen wird von der Staatsanwaltschaft Augsburg unter anderem mehrfacher versuchter Mord zur Last gelegt. Er soll für eine lange Reihe an Steinwürfen auf Autos verantwortlich sein.

Wie das Landgericht Augsburg auf Nachfrage bestätigte, sei die Anklage der Staatsanwaltschaft in dem Fall eingegangen. Demnach wird dem 49-Jährigen, der zum Tatzeitpunkt bei einem Unternehmen in Gersthofen angestellt war, vorgeworfen, er habe mehrfach während Fahrten schwere Steine aus seiner Kabine auf die Wagen anderer Verkehrsteilnehmer geworfen.

Insgesamt werde ihm in 25 Fällen vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Sachbeschädigung und versuchter Körperverletzung, zusammen mit 26 tatmehrheitlichen Fällen des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Sachbeschädigung und versuchtem Mord zur Last gelegt. Davon in drei Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Der Anklagepunkt des mehrfachen versuchten Mordes leitet sich von „einem billigend in Kauf nehmen von auch möglichen tödlichen Verletzungen in Einzelfällen“ ab, so das Landgericht. Entscheidend seien zudem vor allem die hohen Geschwindigkeiten sowie das Gewicht der verwendeten Steine.

Außerdem, so das Landgericht weiter, hätten die Geschädigten nicht mit einem derartigen Angriff auf ihr Leben gerechnet, was dem 49-Jährigen auch bewusst gewesen sein soll.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde bisher noch nicht entschieden, ein Verhandlungstermin steht damit noch nicht fest.

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