Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 03.11.2023 19:08

Faustschlag beinahe tödlich: Haftstrafe für Kö-Schläger

Die beiden inzwischen 19-Jährigen trafen im Dezember des vergangenen Jahres in einer Nacht am Königsplatz auf einen augenscheinlich schwer angetrunkenen Mann – das spätere Opfer. (Symbolfoto: mjt)
Die beiden inzwischen 19-Jährigen trafen im Dezember des vergangenen Jahres in einer Nacht am Königsplatz auf einen augenscheinlich schwer angetrunkenen Mann – das spätere Opfer. (Symbolfoto: mjt)
Die beiden inzwischen 19-Jährigen trafen im Dezember des vergangenen Jahres in einer Nacht am Königsplatz auf einen augenscheinlich schwer angetrunkenen Mann – das spätere Opfer. (Symbolfoto: mjt)
Die beiden inzwischen 19-Jährigen trafen im Dezember des vergangenen Jahres in einer Nacht am Königsplatz auf einen augenscheinlich schwer angetrunkenen Mann – das spätere Opfer. (Symbolfoto: mjt)
Die beiden inzwischen 19-Jährigen trafen im Dezember des vergangenen Jahres in einer Nacht am Königsplatz auf einen augenscheinlich schwer angetrunkenen Mann – das spätere Opfer. (Symbolfoto: mjt)

Ein Faustschlag am Königsplatz endete, vor fast einem Jahr, beinahe erneut tödlich. Der Fall erinnert auf den ersten Blick ein wenig an den Angriff auf einen Feuerwehrmann am Augsburger Kö vom Dezember 2019, der bundesweit in die Schlagzeilen geriet. In dem Fall der Attacke im Dezember 2022 hatte das Opfer jedoch Glück, anders als der Feuerwehrmann überlebte es den Schlag. Zwei junge Männer mussten sich nun für die Tat vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.

Die beiden inzwischen 19-Jährigen trafen im Dezember des vergangenen Jahres in einer Nacht am Königsplatz auf einen augenscheinlich schwer angetrunkenen Mann, das spätere Opfer. Zunächst, so sieht es das Gericht als erwiesen an, entwickelte sich ein verbaler Streit. Schließlich schlug einer der Angeklagten mit der Faust zu. Daraufhin zog der Betrunkene seine Jacke aus und ging auf den Angeklagten „in Boxerhaltung zu und rang diesen zu Boden”, beschreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Der Angeklagte habe sich rasch wieder aufgerichtet. Der Kontrahent blieb jedoch am Boden. Der andere Jugendliche nutzte die Gelegenheit und trat dem Geschädigten „mehrfach mit dem Fuß von oben nach unten auf den Kopf, um diesen zu verletzen”, betont das Gericht. Als Zeugen den jungen Mann aufforderten, von seinem Opfer abzulassen, kam der Angeklagte dem zunächst nach.

Kurze Zeit später suchte der Geschädigte allerdings erneut das Gespräch mit den beiden Angeklagten. Daraufhin drängte der Jugendliche, der den Geschädigten zuvor getreten hatte, den anderen jungen Mann zur Seite, holte weit aus und schlug dem Betrunkenen mit der Faust ins Gesicht. Der Geschädigte sei alkoholbedingt nicht in der Lage gewesen, die Wucht des Schlages abzufangen, sei ungebremst nach hinten gefallen und mit dem Kopf auf den Pflasterboden gekracht. Er wurde von einem Polizisten und den Rettungskräften reanimiert und beatmet. Der 44-Jährige verbrachte aufgrund seiner schweren Verletzungen über zwei Wochen im künstlichen Koma. Seit der Tat leidet der Mann unter epileptischen Anfällen.

Bei der Auseinandersetzung war nicht nur das Opfer alkoholisiert, auch die beiden Jugendlichen hatten getrunken. Der 44-Jährige, der zuvor für einen Polizeieinsatz gesorgt hatte, weil er an einer nahe gelegenen, geschlossenen Bäckerei gegen eine Scheibe gehämmert hatte, habe etwas von ihnen gewollt, erzählten die Jugendlichen vor Gericht. Ob Geld oder Zigaretten, das wüssten sie allerdings nicht mehr.

Die Vorwürfe räumten die beiden vollumfänglich ein. Das Amtsgericht verurteilte den Haupttäter, der sich wegen des Angriffs in Untersuchungshaft befand, schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren - ohne Bewährung. Der zweite Angeklagte wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung verwarnt. (jaf)

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