Die Lage in diesem Bereich ist verzwickt. Im Norden des Grundstücks, auf dem ein Einfamilienhaus entstehen soll, befindet sich die Firma Wurzer. Sie ist zwar nicht Teil des nun beanstandeten fehlerhaften Bebauungsplans, allerdings dürfe auch ihr Betrieb durch den Neubau nicht eingeschränkt werden. Die Affinger Verwaltung suchte mit dem Landratsamt nach einer Lösung, wie Bürgermeister Markus Winklhofer in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Mitte Mai erklärte. „Es ist äußerst unerfreulich, wenn man eine Freistellung in der Tasche hat, und dann der Bau doch eingestellt wird. Wir haben uns viele Gedanken gemacht.” Alle Beteiligten seien sehr kooperativ gewesen. Das Problem am Bebauungsplan liegt laut Landratsamt an der Festsetzung als Mischgebiet. In solchen Gebieten ist Wohnen und nicht störendes Gewerbe vorgesehen. Beides muss gut durchmischt sein. Weil derzeit dort aber kein Gewerbe bekannt ist, und nun das letzte freie Grundstück mit einem Wohnhaus bebaut wird, ist laut Landratsamt ein gutes „Durchmischungsverhältnis” von Wohnen und Gewerbe nicht mehr realisierbar. Also müsse die Art der baulichen Nutzung geändert werden. Damit verliert der Plan aber seine Einstufung als „qualifizierter Bebauungsplan”, was wiederum dazu führt, dass Bauanträge künftig im vereinfachten Genehmigungsverfahren vom Landratsamt zu genehmigen sind. Ein Freistellungsverfahren ist nicht mehr möglich. Dennoch entschied sich der Affinger Gemeinderat für die nötige 10. Änderung des Bebauungsplans, um möglichst schnell zu einer Lösung zu kommen. Das Ergebnis fiel einstimmig aus, Rudi Fuchs war wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen. Um die Firma Wurzer zu schützen, sollen die geltenden Schallschutzpegel auch im neuen Bauantrag festgeschrieben werden. Den muss der Bauherr nachreichen - und auch alle Kosten tragen.