Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

64-Jähriger wegen Kinderpornografie verurteilt

Wie das Gericht mitteilte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.  (Foto: Laura Türk)
Wie das Gericht mitteilte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. (Foto: Laura Türk)
Wie das Gericht mitteilte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. (Foto: Laura Türk)
Wie das Gericht mitteilte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. (Foto: Laura Türk)
Wie das Gericht mitteilte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. (Foto: Laura Türk)

Ein 64-Jähriger ist vom Amtsgericht Augsburg zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Bei ihm fand die Polizei nicht nur über 1000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten, er forderte auch eine 13-Jährige über einen Messengerdienst dazu auf, ihm Nacktbilder zu schicken.

Laut Mitteilung des Gerichts habe der Mann auch kinderpornografisches Material an einen anderen Nutzer versendet. In seinem Besitz befanden sich insgesamt etwa 1100 Bild- und 580 Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten. Darüber hinaus unterhielt er sich im Tatzeitraum von November 2021 bis Juni 2022 über einen Messengerdienst mit einer Person, die sich ihm gegenüber als 13-jähriges Mädchen ausgab. Der Angeklagte schrieb dieser Person, die im Nachgang nicht mehr ermittelt werden konnte, in der Annahme, es handle sich tatsächlich um ein Kind. Darin forderte er sie auf, kinderpornografische Inhalte von sich anzufertigen und ihm zu schicken. Ob es sich bei dem Chatpartner tatsächlich um ein Kind handelte, konnte die Polizei nicht mehr ermitteln.

Der geständige Angeklagte wurde wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte, versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und versuchter Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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