Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 29.12.2020 17:39

Silvester: Böllerverkauf verboten, Böllern erlaubt

Wunderkerzen   sind das ganze Jahr und damit auch an Silvester in diesem Jahr erlaubt. 	Foto: Agnesliinnea/Pixabay (Foto: Agnesliinnea/Pixabay)
Wunderkerzen sind das ganze Jahr und damit auch an Silvester in diesem Jahr erlaubt. Foto: Agnesliinnea/Pixabay (Foto: Agnesliinnea/Pixabay)
Wunderkerzen sind das ganze Jahr und damit auch an Silvester in diesem Jahr erlaubt. Foto: Agnesliinnea/Pixabay (Foto: Agnesliinnea/Pixabay)
Wunderkerzen sind das ganze Jahr und damit auch an Silvester in diesem Jahr erlaubt. Foto: Agnesliinnea/Pixabay (Foto: Agnesliinnea/Pixabay)
Wunderkerzen sind das ganze Jahr und damit auch an Silvester in diesem Jahr erlaubt. Foto: Agnesliinnea/Pixabay (Foto: Agnesliinnea/Pixabay)

Deutschlandweit ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern untersagt. Damit soll verhindert werden, dass die Krankenhäuser zusätzlich zur aktuell angespannten Lage mit einschlägigen Verletzungen zu kämpfen haben. Weil das Böllern selbst nicht verboten ist, können Bürger auf Privatgrund durchaus ein Feuerwerk anzünden - falls sie Altbestände an Feuerwerkskörpern haben. Auf öffentlichem Grund ist das ohnehin nicht möglich, weil auch in der Silvesternacht die Ausgangssperre in Bayern gilt. Ab 21 Uhr darf man sich ohne triftigen Grund nicht in der Öffentlichkeit aufhalten.

Viele haben sich gewundert, dass es trotzdem Werbeprospekte mit Angeboten für Feuerwerkskörper gegeben hat. Sie wurden vor dem Verkaufsverbot gedruckt, für das der offizielle Beschluss erst am 16. Dezember (Bayern) und am 22. Dezember (Bund) kam.

Nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1, das so genannte Tischfeuerwerk, können gekauft und verwendet werden. Knaller, Bodenwirbel und Wunderkerzen gehören dazu.

In der Stadt Aichach gilt für das Feuerwerk noch eine Ausnahme: Die seit Jahren geltende Feuerwerksverbotszone besteht auch in diesem Jahr. Deshalb darf dort auch auf Privatgrund nicht geböllert werden. Das Gebiet erstreckt sich über den Stadtplatz, die Werlbergerstraße (Oberes Tor bis zur Einmündung Martinstraße), die Schneidergasse, Steub-, Koppold- und Hubmannstraße, die Bauerntanz- und die Essiggasse, die Gerhauserstraße (Unteres Tor bis zur Einmündung Martinstraße), den Tandlmarkt und das Badgäßchen.

Und mit wem darf man feiern? Für eine Silvesterfeier dürfen sich zwar maximal fünf Erwachsene aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Wer aber Gäste aus einem anderen Hausstand hat und mit ihnen um Mitternacht anstoßen möchte, muss den Besuchern eine Übernachtungsgelegenheit anbieten, denn diese dürfen nach 21 Uhr nicht mehr nach Hause fahren.


Von Carina Lautenbacher
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