Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 27.07.2019 12:00

Startplatz für Paraglider in Dasing?

Bald sollen  auch über den Wäldern von Dasing Paraglider fliegen. Ein Startplatz in Wessiszell wurde beantragt und von den Gemeinderäten mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen. 	Symbolfoto: Pixabay (Symbolfoto: Pixabay)
Bald sollen auch über den Wäldern von Dasing Paraglider fliegen. Ein Startplatz in Wessiszell wurde beantragt und von den Gemeinderäten mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen. Symbolfoto: Pixabay (Symbolfoto: Pixabay)
Bald sollen auch über den Wäldern von Dasing Paraglider fliegen. Ein Startplatz in Wessiszell wurde beantragt und von den Gemeinderäten mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen. Symbolfoto: Pixabay (Symbolfoto: Pixabay)
Bald sollen auch über den Wäldern von Dasing Paraglider fliegen. Ein Startplatz in Wessiszell wurde beantragt und von den Gemeinderäten mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen. Symbolfoto: Pixabay (Symbolfoto: Pixabay)
Bald sollen auch über den Wäldern von Dasing Paraglider fliegen. Ein Startplatz in Wessiszell wurde beantragt und von den Gemeinderäten mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen. Symbolfoto: Pixabay (Symbolfoto: Pixabay)

Die Gleitschirmflieger müssen von einem Ultraleichtflugzeug in die Luft gebracht werden, so Braun, weil es im Friedberger Raum keinen Steilhang gibt, an dem sie starten könnten. Er habe sich weitere mögliche Startplätze in der Gemeinde angesehen, die aber alle Nachteile hätten und nicht so gut geeignet wären wie das Areal bei Wessiszell.

Im Paartal in Dasing gebe es vereinzelte Gebäude in der Nähe. Beim neuen Wertstoffhof seien Bäume im Weg. Bei Wessiszell seien Wohnhäuser weit entfernt; die lange, wenig befahrene Straße sei gut zu überblicken, daher werde kein Verkehr gefährdet. An den Windrädern bei Laimering und Rieden könnten die Paraglider ablesen, wie stark der Wind ist. Und die Topographie des Grundstücks sei zum Starten gut geeignet. Gottfried Braun sagte, geflogen werde nur an schönen Sommertagen mit wenig Wind. Er rechnet dann mit einem bis zwei Flugtagen pro Woche. Das Schlepp-Flugzeug sei mit einem Motorroller-Motor ausgerüstet und mache etwa so viel Lärm wie ein Motorroller.

Ankner wies darauf hin, dass es inzwischen auch noch leisere Flugzeuge mit Elektromotor gebe. Die Mindestflughöhe betrage 150 Meter. Er fliege aber lieber in etwa 300 Metern Höhe, sagte Braun. Dort werde er von Menschen am Erdboden normalerweise nicht wahrgenommen.

Wie die Ausschussmitglieder erfragten, kann die Flugerlaubnis auf die drei derzeitigen Interessenten begrenzt werden. Anton Menzinger schlug darüber hinaus vor, die Genehmigung vorerst auf drei Jahre zu beschränken und abzuwarten, ob es Beschwerden gibt.

Laut Braun können aber die Gemeinde und der private Eigentümer, dem ein Teil des Grundstücks gehört, die Erlaubnis jederzeit widerrufen.

Anton Plöckl sagte: „Die Aussagen sind gut.” Eine wohlwollende Behandlung des Antrags im Gemeinderat nach der Sommerpause ist nach seiner Einschätzung durchaus möglich.


Von asl
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