Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 29.08.2019 23:00

Benzin im Mittagessen

Diese Frage versuchte ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Dominik Wagner am Mittwoch mit Hilfe von acht Zeugen zu klären. Ohne Erfolg. Entgegen der Anklage hätten mehrere Personen die Möglichkeit gehabt, das Benzin in das Essen zu mischen, schloss das Gericht. Dass der 41-jährige Angeklagte, der wegen Betrugs und Diebstahls seit 2017 in Haft ist, der Täter war, konnte so nicht ohne Zweifel festgestellt werden.

Der Angeklagte hatte am 31. Oktober das Essen von der Abholstelle in der JVA in die Gärtnerei transportiert, wo er arbeitete. Irgendwann, bevor das Essen verteilt wurde, habe er die Soße mit Benzin versetzt, so der Vorwurf. In der Gärtnerei sei der Brennstoff leicht zugänglich. Der 41-Jährige bestritt diese Vorwürfe. Seine Verteidigerin Stefanie Amann verlas eine ausführliche Erklärung, in der der Angeklagte zahlreiche andere Möglichkeiten beschrieb, wie das Benzin in das Essen gekommen sein könnte.

Das Essen in der JVA wird in einer zentralen Küche von Häftlingen gekocht und dann auf verschiedene Töpfe für die jeweiligen Außenstellen, wie etwa die Gärtnerei, verteilt. Jeweils ein Häftling der Außenstellen holt diese Behälter dann mit einem Leiterwagen an einer zentralen Stelle ab. Die Arbeiten in der Küche werden beaufsichtigt, allerdings arbeiten dort bis zu 15 Häftlinge, und die bereits befüllten Töpfe werden bis zur Abholung in einem Gang gelagert, der nicht direkt vom Küchenbereich einzusehen ist. Außerdem, so die Mutmaßung des Angeklagten, sei im Hof vor der Küche häufig ein Rasenmäher abgestellt. Dort hätte ein Küchenmitarbeiter an Benzin kommen und in den Minuten, in denen die Töpfe außer Sicht waren, die Soße für die Gärtnerei damit versetzen können.

Auch andere Mitarbeiter der Gärtnerei hätten laut dem Angeklagten die Möglichkeit gehabt, die Soße zu vergiften. Diese habe er nämlich zuerst im Speisesaal abgestellt, bevor er die übrigen Töpfe vom Leiterwagen in die Küche trug. Ein Mithäftling sei ihm in den Raum gefolgt und habe die Zeit gehabt, während der Angeklagte wieder nach draußen ging, das Benzin unbemerkt in die Soße zu schütten. Sowieso sei es viel wahrscheinlicher, dass er selbst das Ziel des Täters gewesen sei, meinte der Angeklagte. Entweder sollte er Opfer des Gifts werden, oder ihm die Tat angehängt werden. Durch sein „vorbildliches Verhalten” habe er sich nämlich viele Hafterleichterungen erarbeitet, auf die seine Mitgefangenen neidisch gewesen seien. So arbeitete er als Freigänger außerhalb des Gefängnisses. Trinkgeld bekommen die Gefangenen dafür eigentlich nicht, erklärte Thomas Löw, der als Justizvollzugsbeamter in der Gärtnerei der JVA Kaisheim arbeitet und als Zeuge aussagte. Oft wollen sich die Kunden aber erkenntlich zeigen und geben den Arbeitern Getränke oder Nahrungsmittel mit, die Freigänger in der Gärtnerei lagern dürfen.

„An Benzin kann man bei uns immer kommen”, meinte der Justizvollzugsbeamte. Woher der Angeklagte in diesem speziellen Fall das Benzin genommen haben soll, sei für ihn aber „ein Rätsel”. Das hätte im Vornherein geplant werden müssen. Wie der Angeklagte erzählte und auch der Beamte bestätigte, sei er an diesem Tag aber wohl spontan losgeschickt worden, um das Essen zu holen. Zum Zeitpunkt der Tat stand bereits fest, dass der Angeklagte zum 3. Juli 2019 entlassen werden sollte. „Ich hatte nur noch eine begrenzte Zeit vor mir, die hätte ich nie aufs Spiel gesetzt”, so der 41-Jährige. Außerdem habe er am meisten von der Soße gegessen und sei mit zwei Tagen auch am längsten krankgeschrieben gewesen.

Nachdem mehrere Mitarbeiter der JVA und zwei Häftlinge als Zeugen vernommen worden waren, stimmte Staatsanwalt Andreas Kraus mit der Verteidigung überein und beantragte einen Freispruch. Thomas Löw habe bestätigt, dass die Tat geplant werden musste, der Angeklagte aber nur zufällig eingesprungen sei. Der stellvertretende Küchenleiter Johann Zink habe wiederum erklärt, dass das Essen unbeaufsichtigt in der Küche stand, in der sich 15 Personen frei bewegen konnten. Es ließe sich deshalb nicht ohne Zweifel feststellen, dass der 41-Jährige der Täter war und er sei freizusprechen. Dem stimmte auch das Schöffengericht zu, allerdings „nicht, weil wir sicher sind, dass Sie es nicht waren”, betonte Wagner. „An Benzin kann man immer kommen”


Von Laura Türk
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