Die Marktgemeinde folgte damit der Linie, die Altomünsters Bürgermeister Michael Reiter (FWG) und die meisten seiner Landkreis-Amtskollegen bei einer Videokonferenz am 10. Januar diskutiert hatten - auf Ratschlag eines Münchner Fachbüros sowie der Baujuristen vom Landratsamt hin. Im Landkreis Aichach-Friedberg haben unter anderem Sielenbach und Adelzhausen dieselben Werte übernommen.Die einzige Kommune im Dachauer Land, die diesen Konsens nicht mitträgt, ist die Gemeinde Odelzhausen. Rathauschef Markus Trinkl (parteifrei) verweist auf die zahlreichen Bauleitplanverfahren, die seine Gremien in den vergangenen Jahren durchgeführt oder angestoßen haben: „Bei uns sind Gebäudehöhen und Abstände detailliert geregelt.” Ein wichtiger Punkt, auf den auch Altomünsters Bürgermeister Michael Reiter sein Gremium ausdrücklich aufmerksam machte: „Die neue Bayerische Bauordnung und auch unsere Satzung finden keine Anwendung in den Gebieten, für die ein Bebauungsplan existiert.” Beide Regelwerke greifen nur in Siedlungen, für die der Paragraf 34 des Baugesetzbuches gilt. In diesem Paragraf ist nämlich festgelegt, dass sich Neubauten in die Umgebung einpassen müssen. Reiter verwies auf den Altomünsterer Vogelgarten: „Wenn dort die Regeln der neuen BO zur Anwendung kämen, könnte dort viel dichter gebaut werden, und es könnten ganz andere Baukörper als die jetzt geplanten hingestellt werden.” Der Bürgermeister wiederholte seine Einschätzung aus der jüngsten Bauausschusssitzung, dass die neue Satzung voraussichtlich schon in absehbarer Zeit wieder geändert werde. Etwa wegen neuer Erkenntnisse zu den Auswirkungen der BO in Einzelfällen oder auch wegen Urteilen einzelner Gerichte. Stefan Gailer (FWG), Sabine Köhler (FDP) und auch Martina Englmann (CSU) machten auf die Probleme derjenigen aufmerksam, die ganz aktuell Baupläne wälzten. Denen sei nicht geholfen, „wenn wir in sechs oder zwölf Monaten eine neue Abstandsflächensatzung erlassen”, kritisierte Gailer. Er hielt die gesamte Zielrichtung der Satzung für unklug: Schon die alte BO wäre streng gewesen, die neue Satzung sei es auch. Andere Bundesländer seien deutlich liberaler. Er nannte das Beispiel Baden-Württemberg, wo die Abstände generell bei 0,4H lägen (mit vielen Ausnahmen).