Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 31.03.2022 17:51

Uschi Glas als „kranken Systemling” beleidigt

Im Zuge der Kampagne #ÄrmelHoch des Bundesministeriums für Gesundheit erklärten auch Sepp Maier und Günther Jauch ihre Gründe für eine Corona-Schutzimpfung. „Mit einem kleinen Piks holen wir uns unser Leben zurück. Deutschland krempelt die Ärmel hoch für die Corona-Schutzimpfung”, appelliert die 78-Jährige im Spot der Kampagne.Die Angeklagte verfasste kurz nach Erscheinen des Videos eine Mail an die Schauspielerin mit dem Betreff „Damit ich endlich wieder meinen Enkel treffen kann”, wie der Richter verlas. Im Verlauf des elektronischen Briefs schrieb die 53-Jährige laut Anklage: „Widerlich, höchst verwerflich und wird nicht vergessen. Sie können sich darauf verlassen, dass das zu gegebener Zeit strafrechtlich verfolgt wird. Sie und all die anderen kranken Systemlinge kommen nicht davon, versprochen.”

Für die Botschaft hatte sich die Frau aus dem Wittelsbacher Land zwar extra eine neue Mailadresse angelegt, unterzeichnet war sie aber mit ihrem vollen Namen, was Hellriegel beim Verlesen deutlich machte. Für das Gericht ein Beweis dafür, dass sie auch die Absenderin war. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen, die nach der Anzeige durch Glas' Anwalt ihren Lauf nahmen, konnte zudem über den Provider und die IP-Adresse die Frau als Nutzerin des Accounts ausgemacht werden.Vor Gericht machte sie keine Angaben, weder zum Tathergang noch zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie ließ eine Stellungnahme ihres Anwalts verlesen, der sie allerdings nicht zum Gerichtstermin begleitet hatte. Der Verteidiger forderte darin einen Freispruch. Er sah es nicht als bewiesen an, dass seine Mandantin die Absenderin der Mail war.

„Ich bin überzeugt davon, dass Sie diese Mail geschrieben haben”, ließ sich Richter Hellriegel in seiner Urteilsbegründung vernehmen. Auch bei der Äußerung von Meinungen gebe es strafrechtliche Grenzen, welche die 53-Jährige überschritten habe. Der Richter musste aufgrund fehlender Angaben das Einkommen der Angeklagten schätzen und verurteilte sie zu 60 Tagessätzen à 80 Euro, also 4800 Euro Geldstrafe.

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