Auf den ersten Blick wirkte es wie ein dummer Bubenstreich; auf den zweiten machte das Gericht den drei Freunden klar, dass es „doch krasse Straftaten” sind, die sich die Burschen in jener Juni-Nacht 2020 geleistet haben. Die Anklageschrift von Staatsanwältin Melanie Koch war lang: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Sachbeschädigung und einen besonders schweren Fall des Diebstahls warf sie den jungen Männern vor. Laut Anklage nahm das Unheil am Aichacher Krankenhaus seinen Lauf. Dort machte gerade ein 21-Jähriger (Verteidiger Winfried Burger) in der Krankenhausküche eine Lehre zum Koch. Ein Bekannter hatte ihm einen Mercedes überlassen. Zwei Kumpel aus Rumänien, beide damals 17 Jahre alt, ein gelernter Krankenpflegehelfer (Verteidigerin Carina Grübl) und ein ungelernter Gartenbauarbeiter (Verteidiger Christian Geßler), waren bei ihm. Der Mercedes „ging aber nicht so richtig”, sagte ein 17-Jähriger; beide Rumänen sprechen gut deutsch. Getriebe und Kupplung waren kaputt. Deshalb ließ das Trio das Auto den steilen Berg zur Notaufnahme hinunterrollen. Danach schoben sie es, immer abwechselnd, zur nächsten Tankstelle. Den Sinn dieser Maßnahme hat in der Verhandlung niemand hinterfragt. Damit sie das Fahrzeug lenken konnten, musste der Motor laufen. Das rechnete ihnen später Staatsanwältin Melanie Koch „als Fahren ohne Fahrerlaubnis” an. Als die Burschen vom Schieben die Nase voll hatten, fiel dem Kochlehrling ein, wo der Hausmeister des Krankenhauses sein Auto geparkt hatte. Die Schlüssel steckten. Kurz entschlossen kurvten sie zwischen 19 und 21 Uhr in der Gegend um Oberwittelsbach, Ecknach und beim Obi umher, mal saß der eine am Steuer, mal der andere. In Kühbach rauschte der Gartenbaumitarbeiter in einen Gartenzaun. Das Trio gab sofort Fersengeld, ohne sich um den Umfall zu kümmern. Die Staatsanwältin teilte ihnen den angerichteten Schaden mit: 1100 Euro.Damit war die Spritztour beendet. Aber nach Hause gehen wollte keiner der drei. Stattdessen stiegen sie in den Krankenhauskeller ein. Der Kochlehrling kannte den Zahlencode. Anschließend suchten sie den EDV-Raum heim. Mit einem Stuhl schlugen sie die Glastür ein. „Sie zerschlugen Neonlampen, machten einen Feuerlöscher kaputt, verschmierten Maschinenöl auf dem Boden und ließen einen Beamer und eine Kamera mitgehen”, klagte Melanie Koch an. Der Schaden beläuft sich hier auf 1200 Euro.Vor der Richterin saßen drei lammfromme, einsichtige und vor allem geständige Angeklagte. „Das, was die Frau vorlas, stimmt alles”, gab der Gartenbauer zu, der als einziger an diesem Abend nur ein Mixgetränk zu sich genommen hatte. „Ich trinke nicht viel, aber die beiden waren schon richtig besoffen.” Besonders der 21-Jährige, der von klein auf an ADHS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) leidet und in psychiatrischer Behandlung ist, wie sein Verteidiger betonte, sei „unter Strom” gestanden. Seine Lehrstelle ist inzwischen gekündigt. Aufgeflogen ist die ganze Sache durch Krankenhausmitarbeiter, die den Lehrling offensichtlich erkannt haben. Das vollumfängliche Geständnis und die Tatsache, dass sie den Beamer und die Kamera aus eigenem Antrieb wieder zurückgegeben und versucht haben, den angerichteten Schaden wiedergutzumachen, wurde ihnen von Richterin Eva-Maria Grosse bei der Urteilsfindung hoch angerechnet.Der damals 17-jährige Krankenpflegehelfer muss 72 Hilfsstunden bei der Brücke e.V. ableisten, zudem bekam er von seinen Eltern 14 Tage Hausarrest. Der damals ebenfalls 17 Jahre alte Gartenbauer, der Einzige, der zuvor noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, muss 50 Hilfsstunden bei der Brücke e.V. ableisten und 700 Euro zahlen. Faustdick hinter den Ohren hat es dagegen der Dritte im Bunde: Fünf Eintragungen, von Unterschlagung, Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch stehen im Bundeszentralregister. Kurz vor den jetzt verhandelten Straftaten ist eine Bewährungszeit abgelaufen. Nun hat ihm Richterin Grosse eine zehnmonatige Freiheitsstrafe aufgebrummt, die erneut zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem bekommen alle drei Angeklagten ein zweimonatiges Fahrverbot, falls sie einmal den Führerschein haben sollten.