Seit Mitte Dezember sei kaum ein Tag vergangen, an dem nicht mehrere Verstorbene abgeholt werden mussten. Jede Woche seien auch einige mit positivem Laborergebnis auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 dabei gewesen, bekundet Assmuss. Vorweg muss aber erklärt werden: Meldepflichtige Krankheiten, zu denen auch Covid-19 zählt, sind für die sieben Vollzeitkräfte bei Assmuss nichts Neues. „Wir hatten in der Vergangenheit immer wieder mit Verstorbenen zu tun, die infektiös waren”, macht Assmuss klar. Daher seien er und seine Berufsgenossen auch sicher in ihrem Handeln gewesen. Neu sei allerdings die höhere Frequenz. Während früher nur vereinzelt meldepflichtige Krankheiten bei Verstorbenen nachgewiesen worden wären, sei es inzwischen regelmäßig der Fall. Der Umgang mit Verstorbenen, die als infektiös gelten, folgt klaren staatlichen Richtlinien. „Meistens holen wir an oder mit Covid Verstorbene aus den Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen ab, fast nie zu Hause - mit Einwegschutzkitteln, doppelten Handschuhen und FFP2-Masken”, führt Assmuss aus. Das Gesundheitsministerium verordnet eine „minimale Behandlung” des Verstorbenen. Er wird lediglich in den Sarg umgelagert. Der wird wiederum innen und außen desinfiziert und dann verschlossen. Danach, meint Assmuss, ändert sich für die Angehörigen kaum etwas. Die Bestattung kann als Erd- oder Feuerbestattung erfolgen. Gleichwohl empfehle das Gesundheitsministerium, positiv getestete Verstorbene einzuäschern. Das würden laut Assmuss allerdings die wenigsten Angehörigen wollen. Die etwas elastischer festgelegte Teilnehmerzahl von aktuell „in der Regel nicht mehr als 25 Personen” respektive dem „engsten Familienkreis” bei Beerdigungen gilt, unabhängig von der festgestellten SARS-CoV-2-Infektion, für jede Beisetzung. Auch die Kosten für die Bestattung eines positiv getesteten Verstorbenen sind laut David Assmuss nicht höher als sonst. Allein der persönliche Abschied am offenen Sarg ist bei Verstorbenen mit positivem Befund strikt untersagt. Und das trifft viele hart, wie der Bestatter bemerkt. „Mir tut es vor allem für die Angehörigen leid, die sich gerne noch einmal von den Verstorbenen verabschieden würden.” Als Bestatter sei er schließlich nicht nur ein Dienstleister, der Verstorbene beisetzt, sondern vor allem Trauerbegleiter, der seelischen Beistand als seine Pflicht ansieht.