Hilft aber nichts. Da es trotz aller Forderungen keine weitere Fristverlängerung zu geben scheint, stellt sich die Frage, was mit den „Säumigen” passiert. Vermutlich erst mal gar nichts. Auch für diese Einschätzung muss man kein Experte sein. Dem Vernehmen nach türmen sich bei den Finanzämtern die bereits eingereichten Formulare zu regelrechten Bergen. Erst wenn die Papiere allesamt digitalisiert, sprich eingescannt sind, weiß man dort, wer denn nun überhaupt zum Rapport muss oder zumindest mit einem freundlichen Erinnerungsschreiben bedacht wird. Papier ist eben geduldig.Bei Rita März von der Stadtverwaltung in Aichach hat sich die Situation etwas beruhigt. Im Herbst waren sie und ihr Team von Bürgeranfragen regelrecht überrollt worden (wir berichteten). Mittlerweile beschränkt es sich weitgehend darauf, dass Besucher sich die amtlichen Vordrucke für die Grundsteuererklärung abholen. Und ihren Frust abladen. Der Staat könne sie gernhaben oder solle sich die Daten doch bitteschön selber zusammensuchen. Sätze wie diese bekommt Rita März immer wieder zu hören. Rund 12 000 grundsteuerpflichtige Menschen leben in Aichach. Wie viele letztlich bereits tätig geworden sind, kann sie nicht sagen. Empfänger der Erklärung ist nicht die Stadt, sondern das Finanzamt.Das legt die künftigen Messbescheide fest. Die Stadt wiederum wird irgendwann den neuen Hebesatz für die Grundsteuer festlegen. Ein weiteres Thema, das für viel Verunsicherung sorgt. Und für falsche Schlagzeilen in der Boulevardpresse. Immer wieder ist von explosionsartig steigenden Grundsteuerbeträgen die Rede. Zum jetzigen Zeitpunkt kann freilich niemand ernsthaft voraussagen, inwieweit sich die Grundsteuer im Einzelfall verändern wird. Bis 2024 sollen die Finanzämter alle neuen Messbescheide erlassen haben. Und selbst wenn man einen solchen bereits erhalten hat, lässt sich die künftige Steuerschuld noch nicht errechnen. Vermutlich erst im vierten Quartal 2024 werden Städte und Gemeinden ihre neuen Hebesätze festlegen. Dann sind die jetzigen Geschichte. Die Kommunen wurden angehalten, die Sätze so zu justieren, dass ihre Einnahmen aus der Grundsteuer in etwa gleich bleiben. Ob sie sich daran halten, wird sich zeigen. Es wird Gewinner und Verlierer geben, darüber herrscht Einigkeit. Die neue Grundsteuer greift aber erst ab 2025. Frühestens! Unabhängig davon, bis wann alle Messbescheide tatsächlich erstellt sein werden, hat der Bund der Steuerzahler längst angekündigt, die neue Grundsteuer in fast allen Bundesländern bis vors Bundesverfassungsgericht bringen zu wollen. Auch andere Verbände wollen das Gesetz zu Fall bringen.Über Sinn und Unsinn neuer Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuern wurde viel gestritten, seit das Bundesverfassungsgericht das aktuelle Besteuerungssystem von Grundstücken und Gebäuden 2018 für verfassungswidrig erklärt hat. Die alten Einheitswerte von 1964 sollen deshalb Ende 2024 der Vergangenheit angehören und durch neue Messbescheide ersetzt werden. Bayern hat sich für eine wertunabhängige Vorgehensweise entschieden. Will heißen: Der jeweilige Bodenrichtwert beziehungsweise Grundstückspreis spielt keine Rolle, es geht ausschließlich um die physischen Größen, also die Fläche von Grund und Boden sowie die eigentliche Wohnfläche.