Die Anklageschrift, verlesen von Staatsanwältin Christina Knöpfle, war lang. Wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte saß der Meringer vor Gericht. Am Abend des 31. Juli vergangenen Jahres hatte er in einer örtlichen Kneipe offenbar einen Totalausfall. Er soll Gäste sowie den Inhaber des Lokals mehrfach beleidigt und sein Glied vorgezeigt haben. Als er der Gaststätte verwiesen wurde, schlug er dem Überbringer der Nachricht ins Gesicht. Als er später von den Beteiligten festgehalten wurde und die Polizei hinzukam, wollte er auch den Anweisungen der Beamten nicht folgen. Die beleidigte er dann während der Fahrt aufs Revier.An all das will er sich aber nicht mehr erinnern. Bei einem Atemalkoholwert von über 2,4 Promille ging nicht nur seine Verteidigerin Ruth Sarow davon aus, dass das stimmte. Auch für Richter Axel Hellriegel sprach der Zustand des Mannes für eine zumindest eingeschränkte Schuldfähigkeit. Für den Angeklagten sprach zudem, dass er nicht vorbestraft ist und sich bei allen geladenen Zeugen persönlich entschuldigte. Das habe er nicht gewollt, grundsätzlich sei er nicht aggressiv, auch nicht im betrunkenen Zustand. Und trinken würde er fast jeden Tag.”Mein Mandant ist alkoholkrank und geht jetzt in eine Entzugsklinik”, erklärte Ruth Sarow. Den Mann auf der Anklagebank bezeichnete sie als ruhig und unauffällig. Seine Mitbewohnerin, eine 56-jährige Frau aus Mering, bestätigte das. „Er geht mit seinen Kindern völlig gewaltfrei um”. Für die hatte er vor dem Kneipenbesuch Geschenke gekauft, die seine Mitbewohnerin in Sicherheit bringen wollte, damit er sie „im Suff nicht verliert”. So stattete sie dem Angeklagten in der Kneipe einen Besuch ab. Zwei Frauen, mit denen er am Tisch saß, hätten die hinzu gekommene Mitbewohnerin fortgeschickt. Der Mann selbst sei ruhig gewesen. „Und wenn er nach Hause kommt, geht er auf sein Zimmer”, meinte seine Mitbewohnerin. Streitsüchtig sei er in ihren Augen nicht. Was ihn an besagtem Samstag im Juli derart aufgewühlt hat, konnte die Frau nicht sagen, und die Rechtsanwältin war nicht dabei, wie sie betonte. Auch die beiden Polizeibeamten, die vernommen wurden, kamen erst nach den Ausfällen in der Kneipe an den Ort des Geschehens.Eine der Personen, die einen Faustschlag ins Gesicht abbekommen haben soll, war nicht zur Verhandlung erschienen. Axel Hellriegel rief den Mann während der Sitzung an, erreichte ihn später aber nicht mehr. Auf seine Vernehmung besteht die Staatsanwaltschaft allerdings. Besonders wegen eines wichtigen Details: Den Mann soll der Angeklagte geschlagen haben, nachdem er ein Feuerzeug in die geschlossene Faust genommen hatte.