Es begann harmlos: Die beiden befreundeten Frauen, die früher Arbeitskolleginnen waren, besuchten gemeinsam das Einrichtungshaus. Zwischendurch gingen sie samt Einkaufswagen zum Rauchen nach draußen. Erst dann wurde ihnen klar, dass sie das Geschäft mit Ware im Einkaufswagen verlassen hatten - ohne Konsequenzen. Sie gingen wieder rein. Irgendwann fiel offenbar der Beschluss, mehr Ware einzupacken und das Ganze zu wiederholen. Bettwäsche, Kerzenständer, Kochutensilien, Geschirr und Grußkarten gehörten zur Beute. Weil das so gut funktioniert hatte, wiederholten die beiden Frauen das innerhalb weniger Wochen noch zweimal. Sie flogen auf, weil eine der beiden versuchte, die in einer Filiale gestohlene Bettwäsche in einer anderen Niederlassung zurückzugeben, um das Geld ausgezahlt zu bekommen. Was sie nicht ahnte: Die Bettwäsche war nur in einer Filiale verkauft worden. Was, wollte Richter Hell wissen, bewegt eine Frau im Rentenalter dazu, plötzlich zur Diebin im großen Stil zu werden? Offensichtlich war es neben der plötzlichen Gelegenheit der kurze Kick, ein wenige Stunden andauerndes Glücksgefühl. Hell stellte auch unwidersprochen fest, dass die beiden Frauen weitergemacht hätten, wären sie nicht erwischt worden. Trotzdem war es für jeden im Gerichtssaal offensichtlich, dass die beiden Freundinnen keine notorischen Verbrecherinnen sind. Zutiefst geschockt und reumütig räumten sie alle Verfehlungen ein und nahmen gemeinsam die Schuld auf sich. Neben der Bewährungsstrafe müssen sie nun zusammen knapp 5000 Euro in Raten an das Einrichtungshaus abbezahlen. Der Rest der gestohlenen Ware konnte wieder in den Verkauf gehen. Außerdem müssen die Frauen 100 beziehungsweise 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Glücksgefühl und Geldnot als Gründe