Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 04.02.2019 12:00

Unter Schutz

Die Alte Schule in Gebenhofen   ist nun ein Denkmal. Die Gemeinde muss sie erhalten und instand setzen. Eine Nutzung schließt der Denkmalschutz aber nicht aus. Allerdings werden Baumaßnahmen komplizierter. 	Foto: Verena Heißerer (Foto: Verena Heißerer)
Die Alte Schule in Gebenhofen ist nun ein Denkmal. Die Gemeinde muss sie erhalten und instand setzen. Eine Nutzung schließt der Denkmalschutz aber nicht aus. Allerdings werden Baumaßnahmen komplizierter. Foto: Verena Heißerer (Foto: Verena Heißerer)
Die Alte Schule in Gebenhofen ist nun ein Denkmal. Die Gemeinde muss sie erhalten und instand setzen. Eine Nutzung schließt der Denkmalschutz aber nicht aus. Allerdings werden Baumaßnahmen komplizierter. Foto: Verena Heißerer (Foto: Verena Heißerer)
Die Alte Schule in Gebenhofen ist nun ein Denkmal. Die Gemeinde muss sie erhalten und instand setzen. Eine Nutzung schließt der Denkmalschutz aber nicht aus. Allerdings werden Baumaßnahmen komplizierter. Foto: Verena Heißerer (Foto: Verena Heißerer)
Die Alte Schule in Gebenhofen ist nun ein Denkmal. Die Gemeinde muss sie erhalten und instand setzen. Eine Nutzung schließt der Denkmalschutz aber nicht aus. Allerdings werden Baumaßnahmen komplizierter. Foto: Verena Heißerer (Foto: Verena Heißerer)

Der zweigeschossige Bau, der neben Kirche und Pfarrhaus steht, gehört der Gemeinde. Die muss das Gebäude nun instand setzen und instand halten. So will es das Bayerische Denkmalschutzgesetz. Ein Abriss, wie etwa bei der alten Schule (1b) in Affing, die 2010 dem Bagger zum Opfer fiel, kommt also nicht in Frage. Allerdings bedeutet Denkmalschutz nicht, dass ein Gebäude nicht mehr verändert werden darf. Es sei sogar wünschenswert, dass Baudenkmäler genutzt und bewohnt werden, erklärt Alexandra Beck, stellvertretende Pressesprecherin des Landesamts für Denkmalschutz.

Allerdings benötigt der Eigentümer eines Denkmals für jede Veränderung eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Dafür ist die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt zuständig. Mit ihr muss jede Maßnahme abgesprochen werden, auch geringfügige Eingriffe wie etwa Anstrich, Farbgebung oder Fensterteilung. Auch Reparaturen sind erlaubnispflichtig: „Der reine Austausch einer Steckdose ist sicherlich unkompliziert möglich”, erklärt Wolfgang Müller vom Landratsamt in Aichach. Wird aber eine neue Steckdose verlegt, mit Schlitzen, neuem Putz und so weiter, seien detailliertere Absprachen nötig. Soweit es zumutbar ist, sind Eigentümer von Denkmälern verpflichtet, sie zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen. Sollten nötige Instandsetzungsmaßnahmen unterlassen werden, kann die Untere Denkmalschutzbehörde eine Notsicherung veranlassen - auf Kosten des Eigentümers. Laut Müller ist eine Unzumutbarkeit keine reine Berechnungsfrage, sondern eine Wertungsfrage und damit nach den Erfahrungen der Behörde die klare Ausnahme.

Das Landesamt für Denkmalpflege überprüft die Bedeutung eines Gebäudes für die Allgemeinheit unter geschichtlichen, kulturellen, städtebaulichen wissenschaftlichen oder volkskundlichen Aspekten. Das Amt sammelt Hinweise zum Gebäude, es gibt eine Begehung, Literatur- oder Archivrecherchen präzisieren die vor Ort gewonnenen Erkenntnisse. Wenn nötig, kann auch die Bauforschung wichtige Hinweise, etwa zur Konstruktion eines Hauses, liefern.

Was macht die Alte Schule in Gebenhofen zum Denkmal? Mehr über den Bau und seine Bedeutung auf Seite 19.


Von Verena Heisserer
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