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Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Asylbewerberunterkunft: Zwei der Angeklagten gestehen, einer nicht

Drei junge Männer im Alter zwischen 18 und 21 Jahren sitzen auf der Anklagebank im Sitzungssaal 141 vor dem Jugendschöffengericht um Vorsitzende Richterin Angela Reuber. Einer der jungen Afghanen sucht vor Beginn und in den Unterbrechungen immer wieder das Gespräch mit seinen Eltern. Den Männern wird zur Last gelegt, ein 15 Jahre altes Mädchen unter Drogen gesetzt und in einem Augsburger Asylbewerberheim vergewaltigt zu haben.

Seit Juli vergangenen Jahres sitzen die Angeklagten in Untersuchungshaft. Die polizeilichen Ermittlungen hatten ergeben, dass im Juli 2018 einer der Angeklagten, ein damals 17-Jähriger, die Schülerin mit in die Unterkunft in der Proviantbachstraße gebracht hatte. In einem Zimmer sollen sie gemeinsam Rauschgift konsumiert haben.

Als die Drogen ihre Wirkung entfalteten, soll die wehrlose Jugendliche dann zunächst vom heute 18-Jährigen und später auch von dem damals 20-jährigen Mitangeklagten vergewaltigt worden sein. Ein weiterer 21-jähriger Angeklagte soll die Drogen besorgt und sein Zimmer zur Verfügung gestellt haben. Er muss sich wegen Beihilfe zur Vergewaltigung verantworten. Die Schülerin wurde nach der Tat bewusstlos in Lechhausen aufgefunden und eine ärztliche Untersuchung ergab einen sexuellen Missbrauch.

Um ihr einen aufwendigen Prozess zu ersparen, bietet Richterin Angela Reuber den Angeklagten einen Deal an: Sollten sie gestehen, drohten ihnen nicht einmal drei Jahre Gefängnis.

Einer der jungen Männer wäre dann sogar direkt frei, da die Untersuchungshaft auf die Haftstrafe angerechnet werde, sagt Reuber. Die milde Strafe nach einem Geständnis begründet die Richterin damit, dass der Geschädigten somit eine Aussage vor Gericht erspart bliebe. Das Mädchen habe durch die Befragungen der Polizei schon genug gelitten.

Es sei ein „sehr schwieriger Fall”, so Reuber, denn: „Möglicherweise wurden vom Opfer falsche Signale Richtung Angeklagte gesetzt.” Das spätere Opfer war schon länger mit den Männern in Kontakt, mit einem war sie eine Zeit lang auch zusammen. Über WhatsApp wurden Nachrichten mit einschlägigen Inhalten hin und her geschrieben.

Nach einer kurzen Beratungspause geben die Pflichtverteidiger bekannt, dass ihre Mandanten auf den Deal eingehen und die Tat vollumfänglich gestehen wollen. Als Anwältin Maria Zech bereits ihre heute 16-jährige Mandantin, die außerhalb des Saales wartet, darüber informiert hat, dass ihr eine Aussage erspart bleibe und sie nach Hause gehen könne, überlegt es sich einer der Angeklagten jedoch anders.

Er murmelt etwas in seiner Muttersprache. Der Dolmetscher verkündet, dass der Mann die Einigung nun doch nicht eingehen wolle. Reuber erklärt ihm noch einmal, dass die Strafe, die er bekommen würde, bereits abgebüßt sei, wenn das Berufungsverfahren am Landgericht starte. Und zu einem solchen Verfahren würde es nach Ansicht von Richterin Reuber in jedem Fall kommen, denn egal wie das Verfahren nun ausgehen würde: „Verteidigung oder Staatsanwaltschaft werden Berufung einlegen.”

„Warum sollte sie nicht aussagen? Sollte es stimmen, dann soll sie es hier nochmal sagen“, fordert der 21-Jährige dennoch. „Ich möchte wissen wer hier lügt.“

Zunehmend aggressiver und lauter wird er, als er realisierte, dass der Deal zwischen seinen Mitangeklagten und dem Gericht auch ohne ihn stattfindet. Gegen ihn wird nun ein separates Verfahren eröffnet.

Als Zeuge tritt während der Verhandlung lediglich ein Polizeibeamter auf, der die Ergebnisse der Ermittlungen schildert.

Der 18-jährige Angeklagte wird schließlich wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren und drei Monaten Jugendhaft verurteilt. Sein Mitangeklagter erhält wegen Beihilfe zur Vergewaltigung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Beide müssen jeweils ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro an die Geschädigte zahlen. Gegen zwei weitere junge Männer wird jedoch nach wie vor ermittelt. Sie sollen die Schülerin zu einem anderen Zeitpunkt vor der Tat im Juli vergangenen Jahres ebenfalls vergewaltigt haben.


Von Patrick Bruckner
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