Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 04.09.2023 12:08, aktualisiert am 04.09.2023 12:09

Verfolgungsjagd am frühen Morgen

Foto: mjt
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Von einer Verfolgungsjagd rund um das Gewerbegebiet Sulzemoos berichtet die Verkehrspolizeiinspektion Fürstenfeldbruck. Am frühen Sonntagmorgen ist demnach einer uniformierten Streife im Gewerbegebiet Sulzemoos ein blauer Toyota mit Augsburger Zulassung aufgefallen. Dieses Fahrzeug sollte kontrolliert werden. Die Anhalte-Signale der Polizei aber habe der Fahrer mit einer deutlichen Erhöhung der Geschwindigkeit quittiert.

Bei einem anschließenden Fluchtversuch habe der 33-jährige Fahrzeuglenker aus dem Landkreis Augsburg Ortsbereiche von Sulzemoos und Wiedenzhausen mit einer Geschwindigkeit von deutlich über 100 Stundenkilometern durchfahren, berichtet die Polizei weiter. Durch das „skrupellose Fluchtverhalten” lag laut Polizei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor. Gleiches gelte für die vier Mitfahrer. Sie waren zusammen mit dem Fahrer auf der Rückreise von einem Ausflug ins Münchner Nachtleben. Nach mehreren Kilometern Flucht hielt das Fahrzeug laut Polizeibericht plötzlich in der Joseph-von-Fraunhofer-Straße in Sulzemoos an und der Fahrer habe versucht, zu Fuß zu flüchten. Allerdings hätten ihn die Polizeibeamten nach wenigen Metern erwischt und ihn vorläufig festgenommen.

Eine erste Befragung des aus Westafrika stammenden Mannes habe ergeben, dass er in Deutschland nie eine Fahrerlaubnis erworben hat. Im Raum stehen nun weitere Vergehen, so die Polizei: neben einem Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auch Delikte nach dem Strafgesetzbuch wie Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Gegen den Halter des Wagens, ein Freund des Beschuldigten, der auf der wilden Jagd nicht dabei war, werde in diesem Kontext wegen des „Ermächtigens“ zu einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Während des Einsatzes ist laut Polizei kein Sach- oder Personenschaden entstanden. Die Fahrzeuginsassen seien nach einer eingehenden Kontrolle und Sachbehandlung entlassen worden. Den Fahrzeugschlüssel allerdings behielten die Polizisten, denn keiner der Mitfahrer war berechtigt, ein Fahrzeug zu führen.

In diesem Zusammenhang weist die Verkehrspolizeiinspektion Fürstenfeldbruck darauf hin, dass ausländische Führerscheine grundsätzlich vor Ablauf von sechs Monaten der Umschreibung bedürfen, sofern ein Wohnsitz im Inland begründet wurde.

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