Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Verbotenes Z-Symbol ins Haar rasiert: Mann erhält Geldstrafe

Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro. (Symbolfoto: Laura Türk)
Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro. (Symbolfoto: Laura Türk)
Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro. (Symbolfoto: Laura Türk)
Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro. (Symbolfoto: Laura Türk)
Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro. (Symbolfoto: Laura Türk)

Weil er sich ein „Z“, das Symbol des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, ins Haar rasieren ließ, hat sich ein 41-Jähriger nun vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten müssen.

Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro. Das Gericht war überzeugt, dass der Mann sich das Symbol bewusst in seine Frisur rasieren lassen hatte.

Im Mai vergangenen Jahres war der 41-Jährige in der Augsburger Innenstadt unterwegs. Dem Amtsgericht zufolge sei der Mann an diesem Tag auf einen Polizeiwagen zugelaufen, habe Blickkontakt mit den Polizisten im Auto gesucht, diesen schließlich den Rücken zugedreht und seine Baseballmütze abgenommen. Auf dem Hinterkopf des Angeklagten sei ein großes „Z“ zu erkennen gewesen, das in die Haare einrasiert war. Zusätzlich habe der Mann mit seinem Finger auf das Symbol gezeigt, um die Aufmerksamkeit der Polizeibeamten darauf zu lenken. (jaf)

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