„Der Unfall war in bestimmten Konstellationen unvermeidbar”, heißt es im nun fertigen Unfallgutachten. Damit bleibt laut der stellvertretenden Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Augsburg, Alexandra Körner, noch der Vorwurf der Unfallflucht.Die ist unstreitig und laut Werner Ruisinger, der den 29-jährigen Unfallfahrer vertritt, auch gestanden. „Mein Mandant weiß, dass es falsch war, es tut ihm unheimlich leid”, sagte der Rechtsanwalt gestern gegenüber der AICHACHER ZEITUNG. Dass die Brüder nach dem Unfall weitergefahren seien, war laut Ruisinger eine „absolute Panikreaktion”. Auf der Kreisstraße AIC 2 zwischen Allenberg und Höfarten, wo es zu dem tragischen Unfall kam, sind 100 Stundenkilometer erlaubt. Wie Ruisinger erklärt, habe das unfallanalytische Gutachten gezeigt, dass die zulässige Geschwindigkeit von seinem Mandanten nicht überschritten worden sei. Deshalb sei der Vorwurf der „fahrlässigen Tötung” auch nicht aufrechtzuerhalten. Bereits kurz nach dem Unfall gingen die Ermittler davon aus, dass die junge Frau als Fußgängerin auf der Straße unterwegs war, als sie von einem 1er BMW erfasst und auf den Radweg geschleudert wurde. Aufgrund der Wucht des Aufpralls war die 23-Jährige sofort tot, wie die Obduktion bestätigte.Weil zwischenzeitlich Haftbefehle ausgestellt waren, wird der Fall vor dem Amtsgericht in Augsburg verhandelt. Wann es zum Prozess kommt, steht laut Ruisinger noch nicht fest. Gegen den 29-Jährigen wurde Anklage wegen „unerlaubten Entfernens vom Unfallort” erhoben.