Augsburger Landgericht: Ehemalige Vorsitzende der Kinderkrebshilfe muss 39000 Euro zurückzahlen
Augsburg - Die ehemalige Vorsitzende des Vereins „Kinderkrebshilfe Bayern” soll rund 39 000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. In einem Zivilprozess hat das Augsburger Landgericht sie nun zur Rückzahlung des Geldes verurteilt. Gegen die Frau geklagt hatte der Verein selbst.