Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Spenden an die Kinderkrebshilfe Bayern: Wo sind die 40.000 Euro geblieben?

Die Internetseite der Kinderkrebshilfe Bayern im Januar 2017. Geändert hat sich seitdem wenig. Lediglich der Spendenstand ist auf knapp 150.000 Euro geklettert.
Die Internetseite der Kinderkrebshilfe Bayern im Januar 2017. Geändert hat sich seitdem wenig. Lediglich der Spendenstand ist auf knapp 150.000 Euro geklettert.
Die Internetseite der Kinderkrebshilfe Bayern im Januar 2017. Geändert hat sich seitdem wenig. Lediglich der Spendenstand ist auf knapp 150.000 Euro geklettert.
Die Internetseite der Kinderkrebshilfe Bayern im Januar 2017. Geändert hat sich seitdem wenig. Lediglich der Spendenstand ist auf knapp 150.000 Euro geklettert.
Die Internetseite der Kinderkrebshilfe Bayern im Januar 2017. Geändert hat sich seitdem wenig. Lediglich der Spendenstand ist auf knapp 150.000 Euro geklettert.

Schlimmer Verdacht gegen eine ehemalige Vorsitzende des Vereins Kinderkrebshilfe Bayern: Sie hat möglicherweise Spendengelder in die eigene Tasche gesteckt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Untreue und der Verein selbst hat bereits einen Zivilprozess ins Rollen gebracht.

Es scheint so einfach, Gutes zu tun: Mit einem Mausklick kann auf der Internetseite des Vereins Kinderkrebshilfe Bayern Geld gespendet werden, das laut Auskunft auf der Seite Kindern, die an Krebs erkrankt sind, helfen soll. 149.996,04 Euro steht dort aktuell als eingesammelter Spendenbetrag. Doch offenbar ist längst nicht alles von den knapp 150.000 Euro bei den kranken Kindern beziehungsweise Einrichtungen, mit denen auf der Internetseite geworben wird, angekommen.

Matthias Nickolai, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Augsburg bestätigt, dass gegen drei Beschuldigte in dieser Sache ermittelt werde wegen des Verdachts verschiedener Vermögensdelikte, „insbesondere der Untreue”. Vor wenigen Wochen wurden deshalb auch Wohnungen durchsucht. Dabei haben laut Nickolai die Ermittler umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die Ermittlungen selbst würden aber bereits seit längerem geführt, so Nickolai.

Tatsächlich sorgte die Organisation bereits im Januar dieses Jahres für Aufregung. Auslöser war, dass der Verein, der seinen Sitz in der Landkreisgemeinde Adelsried hat,  mit dem Schicksal einer Familie mit an Leukämie erkrankten Kindern um Spenden warb, die Unterstützung für die Familie aber schon abgeschlossen war. Was mit den zusätzlich eingenommenen Spenden geschah, klärte sich nicht auf. Der Verein und der Vereinsvorstand war damals nicht zu erreichen.

Inzwischen ist das Landgericht Augsburg damit beschäftigt, etwas Licht in die Angelegenheit zu bringen. Der Verein selbst hat seine ehemalige Vorsitzende verklagt. Am Montag fand der erste Prozesstermin statt. Die Kinderkrebshilfe will unter anderem wissen, was aus einem Betrag von 40.000 Euro geworden ist. Den hat die Beklagte laut des Anwalts des Vereins Andreas Lutz zunächst vom Spendenkonto des Vereins abgehoben, auf das Konto ihres Mannes, ebenfalls Vorstandsmitglied des Vereins, überwiesen und von dort wieder abgehoben. Der Verdacht: Mit dem Geld soll sie einen privaten Kredit getilgt haben. „Das ist unsere Sicht der Dinge. Die Gegenseite stellt das anders dar”, erklärt Lutz. Die Beklagte hatte zumindest für das Konto des Vereins die alleinige Vollmacht und auch für das Konto ihres Mannes besaß sie eine Vollmacht.

Kompliziert wird die Angelegenheit, weil sich die Beklagte und ihr Mann schon vor zwei Jahren getrennt haben. Als eine der Folgen dieser Zwistigkeit wurde sie im November 2016 als Vorsitzende abgewählt. Ihr Mann ließ sich zum Vorsitzenden bestimmen. „Derzeit ist strittig, wer überhaupt Vorstand des Vereins ist”, verdeutlicht Lutz die verworrene Situation. Denn: „Die Beklagte geht davon aus, dass sie – mangels ordnungsgemäßer Abberufung – weiterhin 1. Vorsitzende des Vereins ist”, erläutert eine Sprecherin des Landgerichts Augsburg. 

In der Verhandlung will der Verein außerdem geklärt haben, wo sich diverse Unterlagen des Klägers, wie etwa Verhandlungsniederschriften, Fotografien und  E-Mail-Korrespondenzen, befinden. Und dann ist da noch die Internetseite: Die Domain „kinderkrebshilfe-bayern.de“ hat sich die Beklagte persönlich gesichert. „Es wird insoweit weiter klageweise begehrt, der Übertragung der Inhaberschaft dieser Domain auf den Kläger zuzustimmen”, so das Landgericht Augsburg.

Spenden kann man übrigens immer noch auf der Seite. Auf dem Konto des Vereins befinde sich ein sechsstelliger Betrag, wie Rechtsanwalt Lutz bestätigt. Allerdings ist das Konto zum Glück eingefroren. Es besteht also noch die Hoffnung, dass das Geld am Ende doch noch krebskranken Kindern zugute kommt.
 
Die Verhandlung am Landgericht wird am 18. September fortgesetzt.

  


Markus Höck
Markus Höck

Redakteur Augsburg-Redaktion

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