Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 25.01.2024 10:51

Schussabgabe bei FCA-Spiel: Anklage gegen Polizisten erhoben

Ein Beamter des Unterstützungskommandos steht im Verdacht, bei einem FCA-Spiel ohne Grund einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgefeuert zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. (Symbolfoto: mjt)
Ein Beamter des Unterstützungskommandos steht im Verdacht, bei einem FCA-Spiel ohne Grund einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgefeuert zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. (Symbolfoto: mjt)
Ein Beamter des Unterstützungskommandos steht im Verdacht, bei einem FCA-Spiel ohne Grund einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgefeuert zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. (Symbolfoto: mjt)
Ein Beamter des Unterstützungskommandos steht im Verdacht, bei einem FCA-Spiel ohne Grund einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgefeuert zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. (Symbolfoto: mjt)
Ein Beamter des Unterstützungskommandos steht im Verdacht, bei einem FCA-Spiel ohne Grund einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgefeuert zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. (Symbolfoto: mjt)

Wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt sowie Sachbeschädigung hat die Staatsanwaltschaft Augsburg nun Anklage zum Landgericht Augsburg gegen einen Polizeibeamten erhoben, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag informierte.

Der Beamte des Unterstützungskommandos (USK) soll am 19. August 2023 während der zweiten Spielhälfte des Bundesliga-Fußballspiels des FC Augsburg gegen Borussia Mönchengladbach – ohne nachvollziehbaren Grund – einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgegeben haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Das Projektil durchschlug die Scheibe des mit vier Kollegen besetzten Dienstfahrzeugs sowie die Scheibe eines Transportbusses der Fanbetreuung von Borussia Mönchengladbach, der daneben abgestellt war und zum Zeitpunkt des Schusses nicht besetzt war.

Durch den Vorfall erlitten mehrere Polizeibeamte ein Knalltrauma sowie ein Beamter eine oberflächliche Hautabschürfung im Gesicht durch einen Glassplitter. Im Umfeld des Ereignisses befanden sich nur Polizeibedienstete. Der Angeschuldigte sowie weitere Kollegen des USK der Bayerischen Bereitschaftspolizei waren zu diesem Zeitpunkt mit ihren Fahrzeugen im Außenbereich der WWK-Arena auf Abruf für den Fall etwaiger Zwischenfälle.

Für den beschuldigten Beamten könnte es im Falle einer Verurteilung böse enden. Das Strafgesetzbuch sieht für gefährliche Körperverletzung im Amt Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Doch zunächst muss das Landgericht Augsburg über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Termine zur Hauptverhandlung stehen noch nicht fest.

Erste Konsequenzen gibt es aber bereits für den mutmaßlichen Schützen. Neben den strafrechtlichen Ermittlungen prüft die Bayerische Bereitschaftspolizei den Vorfall dienstrechtlich. Gegen den verdächtigten Beamten wurde ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen, was nichts anderes ist als eine Suspendierung. „Es wird darauf hingewiesen, dass der Angeschuldigte bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt”, so die Staatsanwaltschaft. (pm)

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