Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 16.08.2017 15:35

Post SV baut Sportcampus im Sheridan-Park: Ein Umzug mit Hindernissen

Streit um die Fassade: Der Entwurf für den Neubau des Post SV. (Grafik: Post SV/Architekt Peter Kögel)
Streit um die Fassade: Der Entwurf für den Neubau des Post SV. (Grafik: Post SV/Architekt Peter Kögel)
Streit um die Fassade: Der Entwurf für den Neubau des Post SV. (Grafik: Post SV/Architekt Peter Kögel)
Streit um die Fassade: Der Entwurf für den Neubau des Post SV. (Grafik: Post SV/Architekt Peter Kögel)
Streit um die Fassade: Der Entwurf für den Neubau des Post SV. (Grafik: Post SV/Architekt Peter Kögel)

Ein regelrechter „Sportcampus” soll auf dem Sheridan-Gelände entstehen. Der Augsburger Traditionsverein Post SV errichtet derzeit ein rund 90 Meter langes und 12,50 Meter hohes Sport- und Gesundheitszentrum. Im Mai war Grundsteinlegung, doch das Gebäude ist nach wie vor umstritten.

Im Neubau sollen auf drei Etagen Räume für eine Kindersportschule sowie Kinderbetreuung, Gymnastik, Kampfsport, Tanzen, Tischtennis, Fitness, Wellness, Sauna und ein Bistro entstehen. Auch eine 22 mal 45 Meter große Halle findet Platz. Von den rund 14 Millionen Euro Gesamtkosten will der Verein vier Millionen selbst aufbringen.

Mit 2,1 Millionen Euro fördert die Stadt Augsburg den Bau und gewährt zudem ein Darlehen über eine Million Euro. Kritik daran übten von Anfang an die Grünen. Diese bemängeln, dass der Post SV seine Heimat im Stadtteil Kriegshaber aufgegeben hat. Das neue Vereinsgelände liegt unweit der Grenze zwischen Pfersee und Göggingen und damit in einem Bereich, „der aus unserer Sicht schon ausreichend mit Sportangeboten versorgt ist”, erklärte die Grünenpolitikerin Stephanie Schuhknecht nach der Sportausschusssitzung im vergangenen Herbst, in der über den Zuschuss beschlossen wurde. Sportreferent Dirk Wurm (SPD) sieht im neuen Standort im Sheridan-Areal hingegen viel Potential, denn dieser liege genau zwischen zwei großen Neubaugebieten und sei im „absoluten Einklang” mit dem Sport- und Bäderentwicklungsplan, mit dem die Sportlandschaft Augsburgs neu strukturiert werden soll.

Kritik kommt auch aus der westlichen Nachbarschaft. Die Stadt Stadtbergen und zwei Stadtberger Anwohner klagten zuletzt gegen die Baugenehmigung. In dieser war der Post SV unter anderem von einer Festsetzung des Bebauungsplans befreit worden, die im Bereich des Grundstücks eigentlich die Anbringung einer „schallabsorbierenden Fassade” vorgesehen hätte. Die gläserne Front des Sportdomizils könnte, so die Angst der Nachbarn, Lärm in ihre Siedlung reflektieren. Um den befürchteten Echo-Effekt möglichst klein zu halten, wollten die Kläger den Post SV verpflichten, dem Neubau eine lärmabsorbierenden Schicht überzuziehen.

Ende Juli wies das Augsburger Verwaltungsgericht die Klage ab, in der vergangenen Woche lieferte es die Begründung dafür nach. Die angegriffene Baugenehmigung verletze Stadtbergen weder im Recht auf interkommunale Abstimmung noch in der Planungshoheit. Die Stadt sei bei Erlass des Bebauungsplans in „ordnungsgemäßer Weise beteiligt” worden und könne sich deshalb nicht mehr gegen ein auf der Grundlage des Bebauungsplans genehmigtes Einzelvorhaben wenden. Auch gegen die Befreiung von der Fassaden-Vorgabe könne sich die Nachbarstadt nicht wenden. Diese Festsetzung diene allein dem Lärmschutz privater Grundstückseigentümer.

Stadtbergen könne sich nicht zum Sachwalter dieser privaten Interessen machen. Dass sie selbst durch die Baugenehmigung in ihrer Planungshoheit verletzt werde, habe die Stadt weder vorgetragen noch hätten sich hierfür im Verfahren Anhaltspunkte ergeben, konstatierte das Gericht und schlussfolgerte: Das Bauvorhaben beeinträchtige die Stadt Stadtbergen „nicht in ihrer künftigen Entwicklung.”

Die Klage der privaten Grundstückseigentümer war nach Auffassung des Gerichts ebenfalls nicht begründet. Die Kammer folgte dabei den Ausführungen eines Gutachtens, wonach „auch ohne Anbringung einer schallabsorbierenden Fassade die Reflexionen der Verkehrsgeräusche nicht zu einer wahrnehmbaren, relevanten Erhöhung der Immissionen am Anwesen der Kläger führen” würden. Entgegen der Auffassung der Kläger sei „bei der immissionsschutzfachlichen Betrachtung nur das Vorhaben in seinem tatsächlich genehmigten Umfang zu berücksichtigen, nicht jedoch die fiktive maximale Bebauung, wie sie der Bebauungsplan ermögliche”, so die Erklärung von Gutachter und Juristen. Auch sonstige Beeinträchtigungen auf das klägerische Grundstück gingen „von dem Sportcampus nicht aus”.

Die Gegner haben nun nur noch die Möglichkeit, gegen die Urteile innerhalb einer Frist von einem Monat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.

Im Sheridan-Park wird indes emsig weitergebaut. Im Juli wurden bereits alle Stützen für die Sporthalle aufgestellt. Ende des kommenden Jahres soll der Pferseer Sportcampus fertig sein.


Von Janina Funk

Redakteurin Augsburg-Redaktion

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