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Plädoyers im Fall Förster: Ex-Politiker kommt wohl mit weniger als fünf Jahren davon

Getrieben, hyperreflektiert, im Widerstreit mit sich selbst - so beschreibt ein psychiatrischer Gutachter den ehemaligen Landtagsabgeordneten Linus Förster vor dem Augsburger Landgericht. Der 52-Jährige selbst wirkt wie schon während der gesamten Verhandlung müde und von der Zeit in U-Haft mitgenommen. Er folgt den Ausführungen des Gutachters regungslos, ebenso wie den abschließenden Plädoyers. Vier Jahre und neun Monate Gefängnis fordert die Staatsanwältin, maximal zwei bis drei Jahre Haft erhofft sich Försters Verteidiger.
Zunächst wird am vorletzten Verhandlungstag jedoch die letzte in einer Reihe von Geschädigten angehört. Förster soll sie auf einer Feier an einem See im Schlaf teilweise entkleidet und sich an ihr bis zum Höhepunkt gerieben haben. Die Frau habe davon nichts mitbekommen, sagt sie vor Gericht. Sie sei betrunken und müde gewesen. Nichtsdestotrotz sei „alles anders” seit sie durch die Ermittlungen von den Vorfällen weiß, schildert sie und ist dabei den Tränen nahe. Immer wieder bricht sie ab, sammelt sich, sucht nach Worten, als sie beschreibt, dass sie es kaum ertrage, wenn sich ihr Freund von hinten an sie kuschelt, dass sie den Ort am See, den sie früher geliebt hat, jetzt meidet.
Förster soll noch weitere wehrlose Frauen missbraucht und seine Taten auf Video festgehalten haben. Außerdem wird ihm der Besitz von zahllosen Bildern und Videos vorgeworfen, die den schweren Missbrauch von Kindern zeigen.

Ob er sein Verhalten bewusst steuern konnte, soll ein Gutachter klären. Dieser bescheinigt dem ehemaligen Politiker eine überdurchschnittliche Intelligenz. Förster habe sich selbst in Gesprächen als „Sammler und Horter” beschrieben, habe beispielsweise oft Musik archiviert, die ihm eigentlich gar nicht gefiel. Mit seiner Sammelwut hatte Förster vor Gericht auch die 1338 kinderpornografischen Dateien erklärt, die die Staatsanwaltschaft auf seinen Rechnern gefunden hatte.
Pädophile Neigungen hingegen, ebenso wie andere sexuelle Störungen, erkenne der Gutachter nicht. Förster wirke äußerlich zwar sicher, sei um keine Formulierung verlegen. Dahinter, attestiert der Zeuge, sei der 52-Jährige aber „im Widerstreit mit sich selbst und getrieben von dem Bedürfnis nach Anerkennung”. Er sei auf der Suche nach immer neuen romantischen und sexuellen Eroberungen gewesen. Allerdings, so der Gutachter abschließend, könne er bei Förster keine Störung erkennen, die eine Minderung der Steuerungsfähigkeit zur Folge habe.
Förster ist damit auch nicht vermindert schuldfähig. Und, wie Staatsanwältin Martina Neuhierl in ihrem Abschlussplädoyer ausführt, gebe es auch sonst nicht viel, das für den Angeklagten strafmildernd wirken könnte. Zwar habe er ein Geständnis abgelegt, damit aber nur „einer gut dokumentierten Beweislage Rechnung getragen. Leugnen wäre zwecklos gewesen”, betont die Anwältin. Der 52-Jährige habe aber auch in einigen Fällen versucht, Aussagen von Geschädigten oder Sachverständigen zu beschönigen. So hatte Förster etwa behauptet, sich die kinderpornografischen Bilder auf seinen Computern nicht wieder angeschaut zu haben. Das widerspreche der Beweislage, führt die Staatsanwältin weiter aus.

Nichtsdestotrotz habe er gestanden und einem Täter-Opfer-Ausgleich zugestimmt. Rund 20 000 Euro hat Förster einer Geschädigten im Zuge dessen bezahlt. Insgesamt erhielten die Opfer 30 000 Euro. Damit verschiebt sich der Strafrahmen zugunsten des Angeklagten. Strafmildernd wirke auch, dass Förster nicht vorbestraft ist und „vor allem beruflich sein weiterer Lebensweg ein steiniger sein wird”, erklärt Neuhierl. Als strafverschärfend sieht sie hingegen die hohe Anzahl an kinderpornografischen Bildern, die teilweise den Missbrauch weinender Kinder zeigten. Weiterhin wirft sie Förster vor, dass er versucht habe, Zeugen zu beeinflussen, dass eines seiner Opfer psychisch vorbelastet gewesen sei und dass die Geschädigten bis heute unter den Folgen seiner Taten leiden. Vier Jahre und neun Monate Gefängnis fordert die Anklägerin.
„Das soll kein vollwertiges Geständnis gewesen sein? Das ist Unsinn”, kontert Verteidiger Walter Rubach. Förster habe „alles gestanden, was es zu gestehen gibt”. Es falle ihm lediglich schwer, das Warum zu erklären. Im Folgenden versucht Rubach, die Taten, die Förster zur Last gelegt werden, milder erscheinen zu lassen. Vor allem der Fall von schwerem sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen wiege eigentlich nur minderschwer. Der Gesetzgeber habe sich in der Formulierung des Paragrafen auf Täter bezogen, „die mit K.o.-Tropfen in eine Bar gehen, eine Frau betäuben und missbrauchen”. Förster habe jedoch mit der Geschädigten eine Beziehung geführt.
Am schlimmsten sei für Förster aber der Besitz der Kinderpornos. Er habe keine pädophilen Neigungen, sondern habe die „Hardcore-Schmuddelbilder”, wie Rubach die Kinderpornos verharmlosend nennt, lediglich gehortet, aus sexueller Neugier. Insgesamt hält Rubach eine Haftstrafe von maximal zwei bis drei Jahren für ausreichend. Försters eigentliche Strafe sei ohnehin bereits hoch genug, denn „seine Karriere, sein Ruf, seine Rente, das ist alles futsch”, schließt der Verteidiger.
Förster selbst entschuldigt sich in seinem Schlusswort noch einmal bei seinen Opfern. „Ich habe noch versucht, gegenzusteuern, aber es war zu spät. Mir war nicht bewusst, welches Ausmaß meine Taten haben”, sagt er. Dann geht es für ihn ein letztes Mal zurück in die Untersuchungshaft. Am Freitag wird das Landgericht ein Urteil gegen den ehemaligen Politiker verkünden.
(Von Kristin Deibl)


Von Kristin Deibl
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