Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Nach dem tödlichen Unfall auf einem Augsburger Spielplatz kommt es nun zum Prozess

Nach dem Unglück sperrten die Polizei und die Stadt Augsburg den Spielplatz vorübergehend. (Foto: Laura Türk)
Nach dem Unglück sperrten die Polizei und die Stadt Augsburg den Spielplatz vorübergehend. (Foto: Laura Türk)
Nach dem Unglück sperrten die Polizei und die Stadt Augsburg den Spielplatz vorübergehend. (Foto: Laura Türk)
Nach dem Unglück sperrten die Polizei und die Stadt Augsburg den Spielplatz vorübergehend. (Foto: Laura Türk)
Nach dem Unglück sperrten die Polizei und die Stadt Augsburg den Spielplatz vorübergehend. (Foto: Laura Türk)

Auf einem Spielplatz in Augsburg-Oberhausen erschlug vor zwei Jahren ein Baum ein Kleinkind. War das Unglück abwendbar? Diese Frage will das Augsburger Amtsgericht jetzt abschließend klären, denn am Montag steht ein Bauminspekteur der Stadt Augsburg vor Gericht. Hätte der Mann bei einer Kontrolle im Vorfeld erkennen müssen, dass von dem Baum eine Gefahr ausging?

Der tödliche Unfall hatte im Juli 2021 Entsetzen ausgelöst. Eine Mutter war mit ihren beiden Töchtern, 20 Monate und fünf Jahre alt, auf dem Spielplatz, als der 23 Meter hohe Ahorn umkippte und das Kleinkind unter sich begrub. Die Mutter wurde schwer verletzt. Die kleine Tochter überlebte nicht.

Am Montag muss sich nun der 57-jährige Baumkontrolleur vor dem Amtsgericht verantworten. Er war seit dem Jahre 2006 für die Stadt Augsburg tätig und somit auch für den Baumbestand des Spielplatzes verantwortlich. Laut Gericht stand der Ahornbaum in einem „auffälligen Schrägwuchs” von circa 45 Grad. Im „Fallbereich des Baumes”, so das Gericht weiter, habe sich in einer Entfernung von rund 13 Metern die Wippe befunden, auf der die Mutter mit ihrer 20 Monate alten Tochter saß, als das Unglück passierte.

Die letzte Kontrolle des Baumbestandes habe der Angeklagte im Mai 2020 durchgeführt. Das Ergebnis sei „unauffällig” gewesen. Doch wie die Ermittlungen im Nachgang des Unglücks hervorbrachten, habe der Baum neben dem auffälligen Schrägwuchs einen Versorgungsschatten und „weitere verdächtige Umstände” aufgewiesen, speziell im Stamm- und Wurzelbereich, die auf einen Befall mit Holz abbauenden Pilzen hinwiesen. Die Ermittler kommen daher zu dem Schluss, dass der Angeklagte, beispielsweise bei einer Bohrwiderstandsmessung, erkennen hätte können, dass die Standsicherheit des Baumes nicht mehr gegeben war. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Schädigung durch den Pilz der Grund war, weshalb der Baum umstürzte.

Bereits im August des vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht daher Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung verhängt, mit Verwarnung unter Strafvorbehalt. Die Geldstrafe von 120 Tagessätzen wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Hätte der Angeklagte dies akzeptiert, wäre es nicht zu einer Gerichtsverhandlung gekommen. Jedoch legte der Mann Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Und so kommt es nun am Montag zum Prozess. (jaf)

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