Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Mieter aus Wohnungen gedrängt: Amtsgericht Augsburg verurteilt Vater, Mutter und Sohn

Das Amtsgericht verurteilte den Vater zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, die Mutter erhielt sechs Monate auf Bewährung und der Sohn bekam ein Jahr auf Bewährung. (Foto: Maximilian Tauch)
Das Amtsgericht verurteilte den Vater zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, die Mutter erhielt sechs Monate auf Bewährung und der Sohn bekam ein Jahr auf Bewährung. (Foto: Maximilian Tauch)
Das Amtsgericht verurteilte den Vater zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, die Mutter erhielt sechs Monate auf Bewährung und der Sohn bekam ein Jahr auf Bewährung. (Foto: Maximilian Tauch)
Das Amtsgericht verurteilte den Vater zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, die Mutter erhielt sechs Monate auf Bewährung und der Sohn bekam ein Jahr auf Bewährung. (Foto: Maximilian Tauch)
Das Amtsgericht verurteilte den Vater zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, die Mutter erhielt sechs Monate auf Bewährung und der Sohn bekam ein Jahr auf Bewährung. (Foto: Maximilian Tauch)

Immobilienbesitzer haben mit illegalen Tricks Mieter aus Wohnungen gedrängt, um danach höhere Mieten zu verlangen. Eine Familie, die einem Geschäftsführer einer Beratungsfirma bei den ihm vorgeworfenen Betrügereien half, stand nun in Augsburg vor Gericht.

Der Geschäftsführer erschien wegen Krankheit nicht, sein Verfahren steht noch aus. Die Mitglieder der Familie wurden wegen Betrugs verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass das Ehepaar und dessen Sohn in drei Fällen half, Mieter aus Wohnungen zu drängen.

In dem Prozess ging es um drei Wohnungen in Augsburg-Bärenkeller, Königsbrunn und Lauingen, die der 54-jährige Geschäftsführer einer Beratungsfirma ab 2017 aufgekauft hatte. Eine Erhöhung der vergleichsweise geringen Mieten war ohne Einverständnis der Mieter nicht möglich. Daher sollten, so der Plan, die alten Mieter gekündigt und die Wohnungen deutlich teurer neuvermietet werden. Als Kündigungsgrund wurde Eigenbedarf vorgeschoben. Vater, Mutter und Sohn dienten als Strohleute für das unlautere Geschäftsmodell. Der 54-Jährige verkaufte den Beteiligten die Wohnungen, der 27-jährige Sohn meldete jeweils Eigenbedarf an.

Das Gericht verurteilte den Vater nun zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, die Mutter erhielt sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Sohn bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Ferner wurde Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens gegen die Angeklagten angeordnet, wobei laut Gericht bereits 15.000 Euro vom erkrankten Angeklagten als Schadenwiedergutmachung geleistet worden seien. (pm)

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