Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 14.12.2022 13:46

Kosten absetzen für das Pflegeheim

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim oder einer anderen anerkannten Pflegeeinrichtung als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Jedoch muss der Grund der Unterbringung eine Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Krankheit sein.

Neben den Kosten für die Unterkunft und Verpflegung berücksichtigt das Finanzamt auch die Kosten für die medizinische Versorgung und Pflege. Die zu tätigenden Angaben in der Steuererklärung sind komplex, sodass sich das Hinzuziehen eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins empfiehlt.

Ist beispielsweise ein steuerzahlender, pflegebedürftiger Rentner in einem Pflegeheim untergebracht, muss er verschiedene Kostenerstattungen von den Heimkosten abziehen, ehe er die Differenz steuerlich geltend machen kann. Als Kostenerstattungen gelten die Erstattungen der gesetzlichen Krankenkasse beziehungsweise Beihilfe sowie das Pflegegeld aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung.

In die Berechnung geht außerdem die Haushaltsersparnis ein, da bei dem Umzug in ein Pflegeheim meistens die eigene Wohnung aufgegeben wird und die Miete entfällt. Nach Abzug der Erstattungen und der Ersparnis von den Heimkosten kann der übrig gebliebene Betrag angegeben werden. Damit der Betrag steuerlich berücksichtigt wird, muss er höher sein als die zumutbare Belastung, die sich unter anderem an den Einkünften orientiert.

north