Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Freiflächenfotovoltaik┐in Altomünster

<b>PV-Anlagen</b>, wie hier in Rudersberg, werden künftig das Gemeindebild prägen. (Foto: Gisela Huber)
PV-Anlagen, wie hier in Rudersberg, werden künftig das Gemeindebild prägen. (Foto: Gisela Huber)
PV-Anlagen, wie hier in Rudersberg, werden künftig das Gemeindebild prägen. (Foto: Gisela Huber)
PV-Anlagen, wie hier in Rudersberg, werden künftig das Gemeindebild prägen. (Foto: Gisela Huber)
PV-Anlagen, wie hier in Rudersberg, werden künftig das Gemeindebild prägen. (Foto: Gisela Huber)

Von der Thematik her konnte man als Besucher der jüngsten Gemeinderatssitzung in Altomünster fast vermuten, im Bauausschuss zu sein. Es ging nämlich fast ausschließlich um Freiflächenfotovoltaik-Anlagen im halben Gemeindegebiet. Da es sich dabei um die Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit einigen Änderungen handelte und dann die dazu gehörigen Bebauungspläne auch genehmigt werden mussten, waren die Vorhaben eben ein Fall für den gesamten Gemeinderat.

Während Bürgermeister Michael Reiter fast nicht mehr fertig wurde, die vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorzulesen, hatten es die Ämter leichter, die jeweiligen Texte ganz oder teilweise zu übernehmen. Insgesamt konnte man feststellen, dass seit der letzten Vorlage im Frühjahr dieses Jahres bei den Plänen nur geringfügige Änderungen vorgenommen werden müssen. Bürger hatten sich bei der öffentlichen Auslegung nicht zu Wort gemeldet. Für alle Anträge galt, dass Schutzstreifen von den Versorgungsleitungen unbedingt eingehalten werden müssen. Außerdem ist von den Waldrändern und Bachläufen abzurücken.

Ein ganz wichtiges Anliegen war vor allem für das Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, dass keine guten Ackerlagen in PV-Anlagen umgewandelt werden. Das Amt nannte dabei die Ackerzahlen von 52 im Landkreis Dachau, die nicht überschritten werden sollten. In einigen Fällen jedoch liegt der Durchschnitt doch etwas höher, was für den Gemeinderat aber bis 55 als noch tragbar angesehen wurde. Gemeinderat Josef Riedlberger erklärte dazu, dass es wirklich wichtig sei, jede gute Ackerlage für die Bewirtschaftung freizuhalten. Gerade in der momentanen Krisensituation sei dies noch zu unterstreichen. Der Gemeinderat hielt auch weiter an dem im Frühjahr gefassten Beschluss fest, dass diese Sonderbaugebiete eine Geltungsdauer von 30 Jahren haben und sie danach wieder einer landwirtschaftliche Anschlussnutzung zugeführt werden müssen. Einzige Ausnahme bei den vorliegenden Anträgen war laut den Einwänden der Regierung von Oberbayern, der Bereich von der Anlage "Südlich von Lichtenberg", da es sich hier um ein Vorranggebiet für Kies- und Sandabbau handelt, das erst dann in eine PV-Anlage übergehen kann, wenn die Rohstoffausbeute abgeschlossen ist und das Gelände wieder aufgefüllt wurde.

Susanne Luz hielt außerdem die mögliche Bebauungsgröße innerhalb der Anlagen mit einer Grundfläche von maximal 250 Quadratmetern zu groß, sie hielt 200 Quadratmeter für ausreichend. Da alle derartigen Anträge gleich behandelt werden sollen, so Bürgermeister Reiter, werde auch an diesen schon besprochenen Vorhaben nichts geändert. Zudem sind auch noch Unterstände für Weidetiere mit Pult- und Satteldach bis zu 50 Quadratmetern erlaubt.

Im Einzelnen behandelt wurden die Sonderbauflächen für FreiflächenfotovoltaikAnlagen "Südlich von Lichtenberg", "Südöstlich von Kiemertshofen" und "Östlich von Pfaffenhofen".

Am Plan "Südlich von Arnberg" musste die Teilfläche um rund 3000 Quadratmeter zurückgenommen werden, damit sie weiter vom Altowald und dem Altograben abrückt. Ebenso eine Kürzung um rund einen Hektar gab es beim Antrag "Südlich von Halmsried". Dort kreuzt die Gasleitung das Vorhaben, die nicht in die Anlage integriert werden darf, und es müssen die Schutzstreifen erhalten bleiben. Außerdem verlaufen dort auch die Notverbundwasserleitung sowie eine 20 Kilovolt-Stromleitung, für die ohnehin besondere allgemeine Auflagen gelten.

Der Gemeinderat genehmigte schließlich alle Änderungen der Flächennutzungspläne und der dazugehörigen Baupläne, die eingearbeitet werden und dann erneut zur Auslegung kommen.

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