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Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Endspurt im Prozess um Harry S.: Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung

Die zweite Auflage im Prozess gegen den pädophilen Kinderarzt Harry S. neigt sich dem Ende zu. In dem nun drei Monate andauernden Verfahren galt es vor allem, die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu klären. Dazu gaben in den vergangenen Wochen mehrere Gutachter ihre Einschätzungen vor dem Augsburger Landgericht ab. Am Donnerstag standen nun die Plädoyers auf dem Programm, ehe am kommenden Dienstag um 10 Uhr ein Urteil im neu aufgerollten Prozess gesprochen wird.
Bereits 2016 ist Harry S. zu dreizehneinhalb Jahren Haft, anschließender Sicherungsverwahrung und lebenslangem Berufsverbot verurteilt worden. Genau dieses Strafmaß forderte die Staatsanwaltschaft jetzt erneut, denn es gebe keine Gründe, davon abzuweichen.

Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil teilweise aufgehoben, weil aus Sicht der Bundesrichter nicht ausreichend geprüft wurde, ob der Mann bei den Taten wirklich voll schuldfähig war.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft betonte nun abermals: Durch den Missbrauch hätten die Buben erheblichen psychischen Schaden davongetragen. Beispielsweise könnten einige nicht mehr allein und nur noch bei Licht schlafen, andere hätten Probleme im Kontakt mit älteren Personen. Einer der Jungen habe seiner Mutter sogar gesagt, dass er tot sein wolle, erklärten die Nebenkläger.

Die Staatsanwaltschaft verwies auf die Aussagen der Psychiater, die sich in der Untersuchungshaft ein Bild von Harry S. gemacht haben und ihn für voll schuldfähig erklärten; denn er sei zunehmend risikobereiter geworden und hätte mit seinem vollständigen Namen und Arzttitel für Ausflüge des Roten Kreuzes geworben, auf denen er immer wieder Kinder missbrauchte.

Die Sicherungsverwahrung sei dadurch begründet, dass die Rückfallquote bei Sexualstraftätern bei 50 Prozent liege und auch ein Berufsverbot sei von Nöten, da ein eingeschränktes, das nur für die Behandlung von Kindern gelte, nicht ausreiche. Ohne das uneingeschränkte Verbot hätte er immer noch Zugang zu Medikamenten, mit denen er erneut Kinder gefügig machen könne.

Die Verteidigung wolle die Taten auf keinen Fall kleinreden, es müsse jedoch anerkannt werden, dass Harry S. ein Geständnis abgelegt habe und seine Taten, soweit es ihm möglich ist, wieder gutmachen wolle, hieß es von der Gegenseite. So legten seine Verteidiger am Donnerstag neun Schlichtungsvereinbarungen zwischen dem Kinderarzt und seinen Opfern vor. Er habe bereits sein und das Vermögen seiner Eltern für Schmerzensgelder aufgebraucht.

Die Verteidigung fordert eine Freiheitsstrafe von acht Jahren, bei der die bereits abgesessenen viereinhalb Jahre Untersuchungshaft mit neun Monaten angerechnet werden. Eine Sicherungsverwahrung sowie ein Berufsverbot komme nicht in Frage, denn er sei „Arzt mit Leib und Seele“ und könne weiterhin Menschenleben retten.

Harry S. erklärt: „Ich schäme mich für die Weise, in der ich über viele Jahre gelebt habe“.


Von Patrick Bruckner
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