Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 28.12.2022 15:30
<b>So könnten die neuen Behälter</b> für Speisen zum Mitnehmen aussehen. Ab Januar müssen bestimmte Lokale neben Einweg- auch Mehrwegschüsseln anbieten.  (Foto: Recup)
So könnten die neuen Behälter für Speisen zum Mitnehmen aussehen. Ab Januar müssen bestimmte Lokale neben Einweg- auch Mehrwegschüsseln anbieten. (Foto: Recup)
So könnten die neuen Behälter für Speisen zum Mitnehmen aussehen. Ab Januar müssen bestimmte Lokale neben Einweg- auch Mehrwegschüsseln anbieten. (Foto: Recup)
So könnten die neuen Behälter für Speisen zum Mitnehmen aussehen. Ab Januar müssen bestimmte Lokale neben Einweg- auch Mehrwegschüsseln anbieten. (Foto: Recup)
So könnten die neuen Behälter für Speisen zum Mitnehmen aussehen. Ab Januar müssen bestimmte Lokale neben Einweg- auch Mehrwegschüsseln anbieten. (Foto: Recup)

Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und weniger als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihren Kunden Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können.

Diese Möglichkeit nutzen Gäste von der Wandelbar in Aichach bereits seit längerem, wie Inhaber Ralf Reh auf Nachfrage sagt. Insgesamt würden bei ihm allerdings sehr wenig Speisen und Getränke zum Mitnehmen geordert. Aktuell nutzt sein Café im diesen Fällen Kartonagen, von Plastik sei man ohnehin schon lange weggekommen.

Vor einer ganz anderen Herausforderung steht der Chef vom central in Aichach. "Es gibt keine passenden Behälter auf dem Markt", hat Markus Finkenzeller feststellen müssen. Denn die verfügbaren seien für seine Speisen einfach zu klein. Nach stundenlanger Recherche ist Finkenzeller zu dem Schluss gekommen, dass nichts im Gesamtpaket passt. In eine verfügbare 1100 Milliliter Box beispielsweise passen seine Burger mit Salat nicht hinein. So bleibt er bis auf weiteres auf der Suche nach einem passenden Gesamtkonzept. Für das Quartal 2023 verspricht ein Anbieter, größere Behälter herauszubringen. Etwas verärgert ist Finkenzeller angesichts der neuen Verpflichtung durchaus, denn "immer, wenn es Gesetzesänderungen gibt, funktioniert irgendetwas am Anfang nicht".

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