Doch der „Corona-Hausarrest” trifft natürlich nicht nur Promis. Seit Schulbeginn mussten laut Angaben des Kultusministeriums allein in Bayern bereits knapp 15 000 Schüler in Quarantäne - und mit ihnen eine große Zahl an Lehrern. Sie alle wurden, um eine Ausbreitung des Covid-19-Virus zu verhindern, per Anordnung der örtlichen Gesundheitsämter quasi aus dem Verkehr gezogen - nicht immer zur Freude aller Beteiligten. Denn handelt es sich bei den betroffenen Schülern um Kinder unter zwölf Jahren, trifft die Quarantäne auch immer einen Elternteil. Im Landkreis Dachau gab es deshalb zuletzt einige Irritationen. Dies bestätigt auch Katharina Gall, stellvertretende Leiterin im Büro des Landrats. „Vielfältige Rückfragen” seien unter anderem bei Eltern von Schülern der Grundschule Dachau Süd sowie des Caritas Kindergartens in Dachau Süd aufgetaucht. Worum es ging? Die Eltern erhielten zunächst die Information: Falls sie dem Gesundheitsamt ein zweites negatives Testergebnis ihrer Kinder vorlegen können, lässt sich die Quarantäne gegebenenfalls verkürzen. Dazu muss man wissen: Wird in einer Schulklasse ein Schüler positiv getestet, gelten seine Klassenkameraden oft als Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP1). Sie müssen entsprechend in Quarantäne, und zwar 14 Tage lang. Einen speziellen Fall stellen hierbei die Eltern dar. Für sie wird zwar vom Gesundheitsamt keine Quarantäne angeordnet; allein, sind die Kinder noch nicht selbstständig, begibt sich ein Elternteil häufig freiwillig in Quarantäne. Erwerbstätige Eltern haben in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch (bis zu 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls); dennoch bedeutet eine Quarantäne für viele Familien und Alleinerziehende mitunter große Einschränkungen im Alltag beziehungsweise einen erhöhten Organisationsaufwand. Entsprechend unliebsam kann eine Quarantäne sein, und entsprechend verlockend erscheint es, den „Hausarrest” mit Hilfe eines negativen Tests abzukürzen. In dem vorliegenden Fall in Dachau, wo Dutzende Schüler und Eltern betroffen waren, war eine sogenannte „Freitestung” aber nicht möglich. Katharina Gall vom Landratsamt begründet dies so: Eine Verkürzung wäre nur in Frage gekommen, wenn - neben den beiden negativen Testungen - „eine Maskenpflicht zum Zeitpunkt der Exposition gegolten hätte und strikt eingehalten worden wäre”. Heißt im Klartext: Wenn die Grundschüler im Unterricht durchgängig einen Mund-Nasen-Schutz getragen hätten - was sie nicht taten, weil dies in den Grundschulen zuletzt ja nicht Pflicht war. Laut Landratsamt kam es zu den Irritationen aufgrund einer scheibchenweisen Informationspolitik des Gesundheitsministeriums, so zumindest liest es sich in der entsprechenden Pressemitteilung heraus. Demnach wurde am 18. September eine Verkürzung der häuslichen Absonderung nach dem Vorliegen von zwei negativen Testergebnissen in Aussicht gestellt; vier Tage später folgte dann der Zusatz: Nur wenn die Schüler zum Zeitpunkt, als sie den Viren ausgesetzt waren, einen Mundschutz getragen haben. Die Eltern der von der Quarantäneanordnung betroffenen Kinder fanden das Verwirrspiel um Tests und Mundschutz eher „weniger spaßig”. Laut Dachaus Landrat Stefan Löwl gab es in der Folge etliche „Reaktionen bis hin zu persönlichen Vorwürfen, die mitunter nicht akzeptabel waren”. Der Leiter des Aichacher Gesundheitsamtes, Dr. Friedrich Pürner, kennt das Hickhack um Neuregelungen aus dem Gesundheitsministerium nur allzu gut. In Sachen Quarantäne gibt es für ihn eine einfache Faustregel: Wer positiv getestet wurde, muss zehn Tage in Quarantäne, für Kontaktpersonen der Kategorie I gilt eine Quarantänezeit von 14 Tagen. Warum das so ist? Weil sich die Quarantäne nach der Inkubationszeit richtet. Beim Coronavirus SARS-CoV-2 sind das ein bis 14 Tage, im Mittel fünf bis sechs Tage. Die meisten Patienten, erklärt Pürner, werden demnach zwischen dem fünften und siebten Tag nach der Ansteckung krank. In diesem Zeitraum sei es sinnvoll zu testen. Von „Freitestungen” hält Pürner nichts. Ebenso wenig sinnvoll erachtet der Epidemiologe die Testung von sogenannten Reiserückkehrern kurz nach ihrer Wiedereinreise nach Deutschland. Denn, so der Mediziner: „Wenn sich jemand am Tag vor seiner Abreise noch ansteckt, wird der Test bei seiner Einreise wohl eher nicht anschlagen.” Pürner hat in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, dass er es sich bei der Anordnung der Quarantäne nicht leicht macht - etwa in Inchenhofen, wo nach der Positivtestung mehrerer Saisonarbeiter nicht der komplette Spargelbetrieb eingestellt werden musste. Oder in Aindling. Dort wurde ein Grundschüler der 2. Klasse vor Kurzem positiv getestet, in Quarantäne kamen aber „nur” seine Mitschüler und die Klassenleitung - nicht die gesamte Grundschule. Pürner ist sich bewusst, wie schwierig eine exakte Ermittlung der Kontaktpersonen manchmal sein kann. Dann nämlich, wenn es zum Beispiel im Sport einen Corona-Fall gibt. „Was macht man, wenn so ein Fall beim Handball- oder Fußballtraining auftritt?”, fragt der Mediziner. Da gelte es dann abzuwägen: Hatten die Mitspieler einen Gesichtskontakt von 15 Minuten mit dem Infizierten, wie das Robert-Koch-Institut einen engen Kontakt definiert, oder nicht? Keine einfache Aufgabe also. Ermittlung von Kontaktpersonen ist nicht einfach