Das Gericht hatte entschieden, dass Bußgeldbescheide unter Umständen nicht gelten, wenn Kommunen die Verkehrsüberwachung an private Unternehmen übertragen. In Bayern ist das aber im Rahmen einer sogenannten Arbeitnehmerüberlassung erlaubt. Die Regelung werde von der Gesellschaft zu 100 Prozent umgesetzt, heißt es in einer Stellungnahme der NWS. Die Stadt gibt der Gesellschaft zudem vor, wann und wo sie messen soll, die Bußgeldverfahren übernimmt die Stadt Mindelheim, das liege also alles in hoheitlicher Hand, erklärte Aichachs Bürgermeister Klaus Haberman am Rande der Nominierungsversammlung der Aichacher SPD. Eine Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt hält er für unrealistisch.