Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 18.04.2018 12:00

Radeln im Wald erlaubt

Rund drei Zentimeter  ragten die Nägel der im Wald vergrabenen Fallen heraus. Wer sie ausgelegt hat, ist noch immer unklar.
Rund drei Zentimeter ragten die Nägel der im Wald vergrabenen Fallen heraus. Wer sie ausgelegt hat, ist noch immer unklar.
Rund drei Zentimeter ragten die Nägel der im Wald vergrabenen Fallen heraus. Wer sie ausgelegt hat, ist noch immer unklar.
Rund drei Zentimeter ragten die Nägel der im Wald vergrabenen Fallen heraus. Wer sie ausgelegt hat, ist noch immer unklar.
Rund drei Zentimeter ragten die Nägel der im Wald vergrabenen Fallen heraus. Wer sie ausgelegt hat, ist noch immer unklar.

Amtsrichter Axel Hellriegel machte indes klar: „Es geht um eine Person und einen konkreten Fall.” Grundsatzurteile seien die Sache anderer Instanzen.

Doch genau um das Grundsätzliche ging es Umberto Freiherr von Beck-Peccoz. Der Kühbacher ist im Besitz zahlreicher Waldstücke im Wittelsbacher Land. Hier nahm ein Streit zwischen Erholungssuchenden und Waldbesitzern im Herbst 2016 gefährliche Formen an. Ein Mountainbiker fuhr damals in eine Nagelfalle im Allenberger Forst. Er erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Bis heute ist nicht geklärt, woher die Nagelfalle stammt. Kurz darauf erhielt der Biker aber ein Schreiben von der Forstverwaltung: Er solle eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Fortan dürfte er nicht mehr abseits „geeigneter” Wege mit dem Fahrrad durch den Wald fahren. Die Erklärung wollte er nicht unterschreiben. Stattdessen beruft sich der Mountainbiker nach wie vor auf das allgemeine Betretungsrecht. Jeder darf in den Wald, und immer mehr Menschen möchten das auch. Für Mountainbiker scheint der Wald prädestiniert.

Vielen Waldbesitzern aber sind die Sportler ein Dorn im Auge. „Es geht hier keinesfalls um persönlichen Hass”, betonte Umberto von Beck-Peccoz im Gespräch mit unserer Zeitung. Doch weil der Angeklagte die Falle gemeldet hatte, habe er auch bewiesen, dass er auf einem vermeintlich ungeeigneten Weg gefahren ist. So drehte von Beck-Peccoz den Spieß um. Vor Gericht vertrat der Jurist sich selbst. Ihm gehe es um den Schutz des Waldes und die Rückzugsgebiete von Tieren. „Das Urteil halte ich im Ergebnis für falsch”, meint er.

Der Waldbesitzer hatte sich im vergangenen Dezember mit dem Angeklagten zu einem Gütetermin getroffen. Als Kompromiss schlug von Beck-Peccoz ihm vor, zwölf Rückegassen nicht mehr zu befahren. Der Mountainbiker lehnte den Vorschlag ab. „Das hätte ja nur mich betroffen”, sagte er der AICHACHER ZEITUNG. Jeder andere Mountainbiker hätte weiterhin dieselben Wege benutzen dürfen. Die ganze Verhandlung halte er daher für überflüssig. „Die Nagelfallen sind in der Diskussion untergegangen”, gibt der Mountainbiker zu bedenken.

Dennoch wirkt er zufrieden. Für die Fahrradfahrer im Wald bedeutet die Abweisung der Klage einen Sieg.


Von Nayra Weber
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