Der verpflichtende Umtausch alter deutscher Führerscheine in den aktuellen Kartenführerschein läuft in der Führerscheinstelle des Landratsamtes mit Erfolg. Die Umtauschpflicht ist dabei gestaffelt und nimmt die Inhaber alter Papierführerscheine der Reihe nach ihrem Geburtsjahrgang in die Verantwortung. Zum Stichtag 19. Januar sollen Papierführerscheine von Fahrerlaubnisinhabern der Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 getauscht sein.
Der anstehende Stichtag führte in den letzten Wochen zu einem starken Anstieg der Antragszahlen in der Führerscheinstelle und damit zu längeren Bearbeitungszeiten. Anträge, die zu knapp vor dem Stichtag gestellt wurden, können nun nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Frist abgeschlossen werden. Um die Anträge möglichst zügig bearbeiten zu können, bittet die Führerscheinstelle darum, derzeit nicht telefonisch nach dem Bearbeitungsstand zu fragen.
Zum nächsten Stichtag 19. Januar 2024 stehen die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 zum Umtausch an. Die Führerscheinstelle bittet alle Inhaber eines Papierführerscheins dieser Jahrgänge, den Antrag auf Umtausch rechtzeitig, am besten bereits im kommenden Frühjahr oder Sommer zu stellen. Dadurch soll verhindert werden, dass zum Ende der Frist wieder eine Antragswelle entsteht, die nicht mehr rechtzeitig abgearbeitet werden kann. Die Nutzung eines alten Papierführerscheins nach Ablauf der Umtauschfrist kann mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro geahndet werden.