Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Anklage nach tödlichem Unfall auf Ikea-Parkplatz

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen 54-Jährigen erhoben. Sie wirft ihm unter anderem ein Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vor.  (Symbolfoto: mjt)
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen 54-Jährigen erhoben. Sie wirft ihm unter anderem ein Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vor. (Symbolfoto: mjt)
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen 54-Jährigen erhoben. Sie wirft ihm unter anderem ein Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vor. (Symbolfoto: mjt)
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen 54-Jährigen erhoben. Sie wirft ihm unter anderem ein Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vor. (Symbolfoto: mjt)
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen 54-Jährigen erhoben. Sie wirft ihm unter anderem ein Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vor. (Symbolfoto: mjt)

Nach dem tödlichen Unfall auf dem Parkplatz des Augsburger Ikeas im Spätsommer vergangenen Jahres hat nun die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen einen 54-Jährigen erhoben. Dem Mann werden in zwei Fällen verbotene Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen – im Falle des Unfalls auf der Stuttgarter Straße war es ein Rennen mit Todesfolge. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann fahrlässige Körperverletzung vor. Eine 21-jährige Frau aus dem Landkreis Aichach-Friedberg starb, nachdem sie mit zwei anderen jungen Menschen in den Wagen des damals 53 Jahre alten Mannes eingestiegen war.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, nicht nur im August 2022, sondern darüber hinaus auch im Oktober 2021 sogenannte „Rennen gegen sich selbst“ gefahren zu haben. Beim Rennen im vergangenen Jahr begleiteten den heute 54-Jährigen laut Anklage die verstorbene junge Frau und zwei weitere Mitfahrer.

Der Fahrer bog mit dem stark motorisierten Unfallfahrzeug, einem Mercedes GL63 AMG, an der Kreuzung Gablinger Weg in die Stuttgarter Straße ein und soll laut Staatsanwaltschaft „sogleich unter grober Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt Vollgas gegeben haben, um die Beschleunigung des Fahrzeugs vorzuführen und sodann die unter den in der Verkehrssituation gegebenen Umständen höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Sämtliche Insassen des Fahrzeugs sollen bei diesem Manöver aufgrund der enormen Beschleunigung stark in ihre Sitze gedrückt worden sein.

Der Angeschuldigte habe es bei dieser Fahrt zumindest billigend in Kauf genommen, dass andere Verkehrsteilnehmer, aber auch die bei ihm im Fahrzeug sitzenden Mitfahrenden an Leib oder Leben gefährdet werden könnten.

In der anschließenden Linkskurve habe der Fahrer dann endgültig die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, so die Staatsanwaltschaft. Am Anfang der Kurve sei er mit einer Geschwindigkeit von 111 bis 145 Stundenkilometern gefahren, die sogenannte Kurvengrenzgeschwindigkeit liege in dieser Kurve jedoch bei maximal 120 Stundenkilometern. Etwa 41 Meter nach den ersten – durch erfolglose Lenkmanöver verursachten – Reifenspuren am Anfang der Kurve prallte der Mercedes mit den Vorderrädern gegen die am rechten Fahrbahnrand befindliche Bordsteinkante. Ursache sei die stark überhöhte Geschwindigkeit „bei gleichzeitiger massiver Überschätzung der eigenen Fahrkünste“ gewesen. Nach dem Aufprall schleuderte der Mercedes über einen Grünstreifen, einen Fuß- und Radweg und durchbrach schließlich einen Holzzaun. Der Wagen flog eine annähernd senkrecht abfallende Böschung hinab und passierte die Zufahrtsstraße zum Ikea-Parkplatz.

Es war womöglich nicht das erste Rennen des Beschuldigten

Die Fahrt endete in der Einfassung einer Einkaufswagensammelbox des Möbelhauses, wo – so betont die Staatsanwaltschaft – noch reger Kundenverkehr herrschte. Zwei in der Nähe stehende Kundinnen hätten sich „durch ihre blitzschnelle Reaktion“ gerade noch vor dem herannahenden Fahrzeug des Angeschuldigten in Sicherheit bringen können.

Die beiden anderen Mitfahrer wurden bei dem Unfall verletzt, die 21-jährige Mitfahrerin erlitt tödliche Verletzungen am Kopf.

Im Zuge der Ermittlungen kam heraus, dass dies womöglich nicht das erste Rennen des 54-Jährigen war. Im Oktober 2021 soll der Mann auf gleicher Strecke schon einmal eine solche Fahrt unternommen haben. Sein damals etwa 15 Jahre jüngerer Mitfahrer sei bei dieser Fahrt mit dem Schrecken davongekommen. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit von annähernd 200 Stundenkilometern schwankte und wippte das Fahrzeug in der Kurvenkombination vor dem Ikea-Möbelhaus damals zwar, verließ jedoch nicht die Straße.

Auf der gesamten Strecke gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern.

Mutmaßlicher Fahrer sitzt in U-Haft

Das Strafgesetzbuch sieht für verbotene Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Ferner drohe dem Beschuldigten neben dem Entzug der Fahrerlaubnis eine lebenslange Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, so die Staatsanwaltschaft.

Das Landgericht hat indes Haftbefehl erlassen, seit Donnerstag sitzt der 54-Jährige nunmehr in Untersuchungshaft.


Von Janina Funk

Redakteurin Augsburg-Redaktion

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