Ein 49-Jähriger ist am Dienstag vom Amtsgericht Augsburg zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. In einem von ihm im November 2023 in Augsburg gesteuerten Pedelec war ein sogenannter Speedchip verbaut, der zumindest nach Herstellerangaben eine Geschwindigkeit von 99,9 Stundenkilometern ermöglicht hätte. Dafür besaß der 49-Jährige nicht die erforderliche Fahrerlaubnis. Zudem war für das Kleinkraftrad kein Versicherungskennzeichen ausgegeben und der Angeklagte stand während der Fahrt unter Alkoholeinfluss. Vor Gericht räumte der 49-Jährige die Vorwürfe ein. Immerhin schätzten die als Zeugen geladenen Polizeibeamten die maximale Höchstgeschwindigkeit mittels Speedchip deutlich geringer ein. Realistisch erzielbar seien eher 45 statt der angegebenen 99,9 Stundenkilometer gewesen. Das änderte nichts am Schuldspruch. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, ausgesetzt für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung. Als Auflage muss der Angeklagte eine Therapie durchführen. (pm)