Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Zusammenstoß auf B2: Es bleibt versuchter Totschlag

Der Mann erlitt lediglich eine Brustbeinfraktur, Prellungen und Schürfwunden. Ihm war es gelungen, stark abzubremsen und nach rechts auszuweichen, so dass es nur zu einer seitlichen Kollision der beiden Fahrzeuge kam. (Symbolfoto: David Libossek)
Der Mann erlitt lediglich eine Brustbeinfraktur, Prellungen und Schürfwunden. Ihm war es gelungen, stark abzubremsen und nach rechts auszuweichen, so dass es nur zu einer seitlichen Kollision der beiden Fahrzeuge kam. (Symbolfoto: David Libossek)
Der Mann erlitt lediglich eine Brustbeinfraktur, Prellungen und Schürfwunden. Ihm war es gelungen, stark abzubremsen und nach rechts auszuweichen, so dass es nur zu einer seitlichen Kollision der beiden Fahrzeuge kam. (Symbolfoto: David Libossek)
Der Mann erlitt lediglich eine Brustbeinfraktur, Prellungen und Schürfwunden. Ihm war es gelungen, stark abzubremsen und nach rechts auszuweichen, so dass es nur zu einer seitlichen Kollision der beiden Fahrzeuge kam. (Symbolfoto: David Libossek)
Der Mann erlitt lediglich eine Brustbeinfraktur, Prellungen und Schürfwunden. Ihm war es gelungen, stark abzubremsen und nach rechts auszuweichen, so dass es nur zu einer seitlichen Kollision der beiden Fahrzeuge kam. (Symbolfoto: David Libossek)

Auf der Bundesstraße 2 hatte eine Frau im Februar 2022 einen Unfall verursacht, für den sie das Augsburger Landgericht im November vergangenen Jahres wegen versuchten Totschlags verurteilte. Die Revision der heute 22-Jährigen hat nun der Bundesgerichtshof verworfen.

Die Jugendkammer des Landgerichts hatte die Frau am 28. November 2022 unter anderem wegen versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt.

Der Bundesgerichtshof habe die Revision einstimmig als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Augsburg am Dienstag mit. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.

Dem Verfahren lag laut Gericht die versuchte Tötung eines Autofahrers „durch die vorsätzliche Verursachung eines Verkehrsunfalls in suizidaler Absicht“ zugrunde. Auf der B2 zwischen Augsburg und Kissing fuhr die Angeklagte bei Dunkelheit auf der Fahrspur des Gegenverkehrs. Der glimpfliche Ausgang für den Autofahrer, in dessen Wagen die Frau schließlich krachte, sei „Folge des Zusammentreffens mehrerer glücklicher Umstände“ gewesen, so das Gericht. Der Mann erlitt lediglich eine Brustbeinfraktur, Prellungen und Schürfwunden. Ihm war es gelungen, stark abzubremsen und nach rechts auszuweichen, so dass es nur zu einer seitlichen Kollision der beiden Fahrzeuge kam. (pm/jaf)

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