Der Landkreis Aichach-Friedberg hat seine Förderrichtlinien für die ambulante Pflege überarbeitet. Neu ist, dass künftig auch Pflegedienste gefördert werden können, die im Landkreis Aichach-Friedberg Leistungen erbringen, ihren Unternehmenssitz aber außerhalb des Landkreises haben.
Die Richtlinien für die Förderung wurden nun auf aktuelle Anforderungen abgestimmt. Neben Pflegekräften können ambulante Pflegedienste nun auch Auszubildende, Praktikanten sowie Mitarbeitende in einem Freiwilligendienst oder Werkstudierende bei der Förderung ansetzen. Die Maßnahme soll sowohl ambulanten Pflegediensten einen Anreiz bieten, sich stärker in der Pflegeausbildung zu engagieren, als auch junge Menschen für die Pflege begeistern.
Neu ist, dass künftig alle Pflegedienste gefördert werden können, die im Landkreis Aichach-Friedberg Leistungen erbringen, auch ohne einen Unternehmenssitz hier begründen zu müssen. Voraussetzung für die Förderung bleibt ein Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen.
Der Hintergrund: Ältere Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben. Ambulante Pflegedienste tragen dazu bei, dass dies auch im Fall einer Pflegebedürftigkeit möglich ist. Jedoch erstatten die Kranken- und Pflegekassen nicht alle Kosten, die den ambulanten Diensten im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege entstehen. Um Ausgaben für Fahrzeuge, Treibstoff und Büroarbeitsplätze nicht vollständig auf die Kunden umlegen zu müssen, können ambulante Pflegedienste seit vielen Jahren eine Förderung durch den Landkreis beantragen.
Die neuen Richtlinien sind auf der Website des Landratsamtes abrufbar. Fragen beantwortet Ingrid Hafner-Eichner vom Sachgebiet 13 für Senioren, Pflege, Menschen mit Behinderung, Telefon 08251/92-281.