Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 31.07.2022 16:17

Stellschraube mit begrenzter Wirkung: Die Grund- und Gewerbesteuer

Die Grundsteuererklärung   soll im besten Fall online über das Elster Steuer-Portal der Finanzämter abgegeben werden. Formulare kann man sich aber auch im Internet herunterladen beziehungsweise gibt es in ausgedruckter Form bei den Kommunen. Für das Ausfüllen sind die Finanzverwaltungen der Gemeinden aber nicht zuständig. Auch nicht für mögliche Einsprüche. Relevant werden die Messbescheide ohnehin erst 2025 auf Basis neuer Hebesätze, die von den Gemeinden erst im Laufe des Jahres 2024 erlassen werden. In Aichach etwa wurde an den Hebesätzen seit vielen Jahren nicht mehr gerüttelt. Die Gemeinden sind angehalten, die Sätze so zu justieren, dass die Einnahmen    in etwa gleich bleiben. Dabei wird es freilich Gewinner und Verlierer geben.	Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Die Grundsteuererklärung soll im besten Fall online über das Elster Steuer-Portal der Finanzämter abgegeben werden. Formulare kann man sich aber auch im Internet herunterladen beziehungsweise gibt es in ausgedruckter Form bei den Kommunen. Für das Ausfüllen sind die Finanzverwaltungen der Gemeinden aber nicht zuständig. Auch nicht für mögliche Einsprüche. Relevant werden die Messbescheide ohnehin erst 2025 auf Basis neuer Hebesätze, die von den Gemeinden erst im Laufe des Jahres 2024 erlassen werden. In Aichach etwa wurde an den Hebesätzen seit vielen Jahren nicht mehr gerüttelt. Die Gemeinden sind angehalten, die Sätze so zu justieren, dass die Einnahmen in etwa gleich bleiben. Dabei wird es freilich Gewinner und Verlierer geben. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Die Grundsteuererklärung soll im besten Fall online über das Elster Steuer-Portal der Finanzämter abgegeben werden. Formulare kann man sich aber auch im Internet herunterladen beziehungsweise gibt es in ausgedruckter Form bei den Kommunen. Für das Ausfüllen sind die Finanzverwaltungen der Gemeinden aber nicht zuständig. Auch nicht für mögliche Einsprüche. Relevant werden die Messbescheide ohnehin erst 2025 auf Basis neuer Hebesätze, die von den Gemeinden erst im Laufe des Jahres 2024 erlassen werden. In Aichach etwa wurde an den Hebesätzen seit vielen Jahren nicht mehr gerüttelt. Die Gemeinden sind angehalten, die Sätze so zu justieren, dass die Einnahmen in etwa gleich bleiben. Dabei wird es freilich Gewinner und Verlierer geben. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Die Grundsteuererklärung soll im besten Fall online über das Elster Steuer-Portal der Finanzämter abgegeben werden. Formulare kann man sich aber auch im Internet herunterladen beziehungsweise gibt es in ausgedruckter Form bei den Kommunen. Für das Ausfüllen sind die Finanzverwaltungen der Gemeinden aber nicht zuständig. Auch nicht für mögliche Einsprüche. Relevant werden die Messbescheide ohnehin erst 2025 auf Basis neuer Hebesätze, die von den Gemeinden erst im Laufe des Jahres 2024 erlassen werden. In Aichach etwa wurde an den Hebesätzen seit vielen Jahren nicht mehr gerüttelt. Die Gemeinden sind angehalten, die Sätze so zu justieren, dass die Einnahmen in etwa gleich bleiben. Dabei wird es freilich Gewinner und Verlierer geben. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Die Grundsteuererklärung soll im besten Fall online über das Elster Steuer-Portal der Finanzämter abgegeben werden. Formulare kann man sich aber auch im Internet herunterladen beziehungsweise gibt es in ausgedruckter Form bei den Kommunen. Für das Ausfüllen sind die Finanzverwaltungen der Gemeinden aber nicht zuständig. Auch nicht für mögliche Einsprüche. Relevant werden die Messbescheide ohnehin erst 2025 auf Basis neuer Hebesätze, die von den Gemeinden erst im Laufe des Jahres 2024 erlassen werden. In Aichach etwa wurde an den Hebesätzen seit vielen Jahren nicht mehr gerüttelt. Die Gemeinden sind angehalten, die Sätze so zu justieren, dass die Einnahmen in etwa gleich bleiben. Dabei wird es freilich Gewinner und Verlierer geben. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)

Zwar werden die Gemeinden an der Einkommensteuer beteiligt, das machte in den vergangenen Jahren stets einen großen Posten aus. Die Höhe können sie nicht selbst festlegen. Die einzigen sogenannten Hebesätze, die Kommunen tatsächlich selbst bestimmen können, sind die für die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer A und B. Erstere fällt für landwirtschaftliche Betriebe an, Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke. Die Gewerbesteuer wird laut Landratsamt Dachau auf „die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebs erhoben”.

Die Tabelle zeigt die unterschiedlichen Festsetzungen in der Region. Interessant dabei: Die Durchschnittswerte der Hebesätze im Wittelsbacher Land sind in allen drei Kategorien etwas niedriger, als bei den Nachbarn in Dachau. Spitzenreiter im Aichacher Land ist die Gemeinde Affing. Dort sind Hebesätze für die Grundsteuer A und B mit je 425 von Hundert festgesetzt. Darüber liegt nur noch Mering mit einem Hebesatz von 600 für die Grundsteuer B. Die niedrigsten Hebesätze weist die Stadt Aichach mit 320 auf. Sie wurden seit Jahren nicht mehr angefasst, in den 1990ern sogar etwas gesenkt.

Angehoben werden die Sätze überhaupt eher selten. Das mag zum einen daran liegen, dass Steuererhöhungen selten populär sind.

Allerdings ist auch die Wirkung begrenzt. In Affing beispielsweise wurden die Hebesätze für die Grundsteuer vor fünf Jahren um 75 Punkte angehoben. Das brachte Mehreinnahmen von etwa 125 000 Euro, insgesamt wurden nach der Steuererhöhung laut Haushaltsplan 726 000 Euro durch die Grundsteuer eingenommen - bei einem gesamten Haushaltsvolumen von 20,8 Millionen Euro! Diese Anhebung war übrigens die erste seit 1979.

Auch in Pöttmes fassten die Räte die Hebesätze vor fünf Jahren erstmals seit 1963 an; damals gingen sie von 310 auf 320 Punkte nach oben. 2021 drehte der Marktgemeinderat nocheinmal an der Stellschraube und erhöhte auf 360 von Hundert. Der Grund: Die Einnahmen brachen ein, die Personalkosten stiegen. Allerdings machten dort Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer zusammen etwa 2,9 Millionen Euro aus - bei einem Gesamthaushalt von 21,5 Millionen Euro.

Heuer hat nur die Gemeinde Hilgertshausen-Tandern die Grund- und Gewerbesteuern um 30 Punkte angehoben. Alle anderen blieben auf dem vorherigen Niveau.

Doch selbst wenn etwa die Unterschiede zwischen Affing und Aichach auf den ersten Blick groß anmuten, geht es für den Einzelnen um nicht allzu viel. Berechnet wird die Grundsteuer so: Das Finanzamt legt einen sogenannten Einheitswert für jedes Grundstück fest und errechnet aus Einheitswert mal Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag. Der wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Für einen beispielhaften Grundsteuermessbetrag für ein Einfamilienhaus auf etwa 1000 Quadratmetern Grund bedeutet das mit dem Aichacher Hebesatz eine Grundsteuer von 200,76 Euro, in Affing würden 266,64 Euro anfallen.

Bei dieser Berechnung bleibt es übrigens nur noch bis 2025. Wie berichtet, sind die Finanzämter aktuell dabei, die Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer neu zu ermitteln. Dabei muss jeder mithelfen und heuer zwischen 1. Juli und 31. Oktober eine sogenannte Grundsteuererklärung abgeben. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. „Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt.” So steht es auf der Internetseite grundsteuer.bayern.de. Dort sind auch Vordrucke für die Grundsteuer-Erklärung zu finden.

Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Adelzhausen 400 400 360 Affing 425 425 370 Aichach 320 320 320 Aindling 350 350 350 Altomünster 370 330 310 Baar 390 390 380 Dasing 380 380 380 Hilgertshausen-Tandern 350 (plus 30) 350 (plus 30) 350 (plus 30) Hollenbach 380 380 380 Inchenhofen 370 370 350 Kühbach 350 340 340 Obergriesbach 360 330 330 Petersdorf 380 380 350 Pöttmes 360 360 340 Rehling 330 330 330 Schiltberg 350 350 350 Sielenbach 370 350 320 Todtenweis 380 380 330 Durchschnitt AIC-FDB 365,21 371,04 347,71 Durchschnitt Dachau 346,47 345,88 337,94 Der Hebesatz wird jeweils mit xx von Hundert angegeben, Erhöhungen gab es kaum. Quelle: Landratsämter Aichach und Dachau


Von Verena Heisserer
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