Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 12.10.2022 16:31

Neue Grundsteuer sorgt für Ärger - überall

Die Grundsteuererklärung   soll im besten Fall online über das Elster Steuer-Portal der Finanzämter abgegeben werden. Formulare kann man sich aber auch im Internet herunterladen beziehungsweise gibt es in ausgedruckter Form bei den Kommunen. Für das Ausfüllen sind die Finanzverwaltungen der Gemeinden aber nicht zuständig. Auch nicht für mögliche Einsprüche. Relevant werden die Messbescheide ohnehin erst 2025 auf Basis neuer Hebesätze, die von den Gemeinden erst im Laufe des Jahres 2024 erlassen werden. In Aichach etwa wurde an den Hebesätzen seit vielen Jahren nicht mehr gerüttelt. Die Gemeinden sind angehalten, die Sätze so zu justieren, dass die Einnahmen    in etwa gleich bleiben. Dabei wird es freilich Gewinner und Verlierer geben.	Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Die Grundsteuererklärung soll im besten Fall online über das Elster Steuer-Portal der Finanzämter abgegeben werden. Formulare kann man sich aber auch im Internet herunterladen beziehungsweise gibt es in ausgedruckter Form bei den Kommunen. Für das Ausfüllen sind die Finanzverwaltungen der Gemeinden aber nicht zuständig. Auch nicht für mögliche Einsprüche. Relevant werden die Messbescheide ohnehin erst 2025 auf Basis neuer Hebesätze, die von den Gemeinden erst im Laufe des Jahres 2024 erlassen werden. In Aichach etwa wurde an den Hebesätzen seit vielen Jahren nicht mehr gerüttelt. Die Gemeinden sind angehalten, die Sätze so zu justieren, dass die Einnahmen in etwa gleich bleiben. Dabei wird es freilich Gewinner und Verlierer geben. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Die Grundsteuererklärung soll im besten Fall online über das Elster Steuer-Portal der Finanzämter abgegeben werden. Formulare kann man sich aber auch im Internet herunterladen beziehungsweise gibt es in ausgedruckter Form bei den Kommunen. Für das Ausfüllen sind die Finanzverwaltungen der Gemeinden aber nicht zuständig. Auch nicht für mögliche Einsprüche. Relevant werden die Messbescheide ohnehin erst 2025 auf Basis neuer Hebesätze, die von den Gemeinden erst im Laufe des Jahres 2024 erlassen werden. In Aichach etwa wurde an den Hebesätzen seit vielen Jahren nicht mehr gerüttelt. Die Gemeinden sind angehalten, die Sätze so zu justieren, dass die Einnahmen in etwa gleich bleiben. Dabei wird es freilich Gewinner und Verlierer geben. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Die Grundsteuererklärung soll im besten Fall online über das Elster Steuer-Portal der Finanzämter abgegeben werden. Formulare kann man sich aber auch im Internet herunterladen beziehungsweise gibt es in ausgedruckter Form bei den Kommunen. Für das Ausfüllen sind die Finanzverwaltungen der Gemeinden aber nicht zuständig. Auch nicht für mögliche Einsprüche. Relevant werden die Messbescheide ohnehin erst 2025 auf Basis neuer Hebesätze, die von den Gemeinden erst im Laufe des Jahres 2024 erlassen werden. In Aichach etwa wurde an den Hebesätzen seit vielen Jahren nicht mehr gerüttelt. Die Gemeinden sind angehalten, die Sätze so zu justieren, dass die Einnahmen in etwa gleich bleiben. Dabei wird es freilich Gewinner und Verlierer geben. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Die Grundsteuererklärung soll im besten Fall online über das Elster Steuer-Portal der Finanzämter abgegeben werden. Formulare kann man sich aber auch im Internet herunterladen beziehungsweise gibt es in ausgedruckter Form bei den Kommunen. Für das Ausfüllen sind die Finanzverwaltungen der Gemeinden aber nicht zuständig. Auch nicht für mögliche Einsprüche. Relevant werden die Messbescheide ohnehin erst 2025 auf Basis neuer Hebesätze, die von den Gemeinden erst im Laufe des Jahres 2024 erlassen werden. In Aichach etwa wurde an den Hebesätzen seit vielen Jahren nicht mehr gerüttelt. Die Gemeinden sind angehalten, die Sätze so zu justieren, dass die Einnahmen in etwa gleich bleiben. Dabei wird es freilich Gewinner und Verlierer geben. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)

Über Sinn und Unsinn neuer Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuern wurde viel gestritten, seit das Bundesverfassungsgericht das aktuelle Besteuerungssystem von Grundstücken und Gebäuden 2018 für verfassungswidrig erklärt hat. Die alten Einheitswerte sollen deshalb Ende 2024 der Vergangenheit angehören und durch neue Messbescheide ersetzt werden. Bayern hat sich für eine wertunabhängige Vorgehensweise entschieden. Will heißen: Der jeweilige Bodenrichtwert beziehungsweise Grundstückspreis spielt keine Rolle, es geht ausschließlich um die physischen Größen, also die Fläche von Grund und Boden sowie die eigentliche Wohnfläche. So weit, so gut. Was sich einfach anhört, hat freilich seine Tücken. Weil man etwa Probleme damit hat, das Beamtendeutsch der Formulare richtig zu übersetzen, oder sich am PC im Elster-Steuerportal online verirrt hat.

Womit wir beim ersten Irrtum angelangt wären: Den Grundsteuermessbescheid erstellt das Finanzamt, nicht die Kommune. Dort Hilfe zu bekommen, ist also so gesehen eine freiwillige Serviceleistung. Die grundsätzlich im Rahmen der Möglichkeiten auch geleistet werde, wie Rita März von der Finanzverwaltung der Stadt Aichach betont, gleichzeitig aber auch ausdrücklich darauf hinweist, dass sie keine Erklärungen erstellt.

Zuletzt wurde das Team im Rathaus regelrecht überrollt. Nicht nur überforderte Antragsteller stehen mit den meist nur spärlich ausgefüllten Formularen vor der Tür, auch bereits vom Finanzamt zugestellte neue Grundsteuermessbescheide landen auf dem Tisch von Rita März. Ganz offensichtlich arbeitet das digitale Elster-Portal die Daten zügig ab. Und nun wollen die Empfänger umgehend wissen, wie hoch ihre Grundsteuer künftig sein wird, oder sie haben sogar bereits selbst auf Basis der aktuellen Hebesätze zu rechnen begonnen und sind ob vermeintlicher explosionsartiger Steigerungen verärgert. Damit nicht genug: Ein Teil der Hausbesitzer hat - ganz offensichtlich auf Empfehlung von Steuerfachleuten - bereits Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Prophylaktisch quasi, um ja keinen Fehler zu begehen.

„Wir kommen nicht mehr zum Tagesgeschäft”, sagt Rita März zum unerhofften Beratungsbedarf. Auch wenn sie wollte, sie kann den Bürgern den künftigen Hebesatz schlicht und ergreifend noch nicht nennen. Aus einem einfachen Grund: „Wir kennen ihn nicht”, so März. Der Stadtrat wird ihn erst im vierten Quartal 2024 festlegen. Erst ab 2025 gilt das neue Grundsteuergesetz.

Das Prozedere ist eigentlich bekannt: Nach momentanem Stand müssen die Grund- und Hausbesitzer ihre Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober eingereicht haben. An einer Fristverlängerung dürfte allerdings kein Weg vorbeiführen, zumal bis jetzt noch viel zu wenige Erklärungen abgeschickt wurden. Schätzungen gehen von nur gut 20 Prozent der Grundeigentümer aus. Der Rest befindet sich in Habachtstellung.

Bis 2024 sollen die Finanzämter alle Messbescheide erlassen haben. Dann sind die Gemeinden am Zug und wenden ihren jeweiligen Hebesatz an. Wohlgemerkt: ab 2025! Die Kommunen wurden angehalten, die Sätze so zu justieren, dass die generierten Einnahmen in etwa gleich bleiben.

Dass es Gewinner und Verlierer geben wird, steht dennoch fest. Kritiker des bayerischen Systems sprechen längst von großer Ungerechtigkeit. Angesichts des Verzichts auf werteabhängige Faktoren wie die Bodenrichtwerte zahlt der Besitzer der Villa in Schwabing genauso viel Steuer wie der Eigentümer eines sanierungsbedürftigen Einfamilienhauses am Stadtrand. Auf mögliche höhere Hebesätze für unbebaute, baureife Grundstücke - Stichwort: Grundsteuer C - hat Bayern ebenfalls verzichtet. Ob das Gesetz 2025 tatsächlich ohne Klagen und Veränderungen in Kraft gesetzt werden kann, wird sich deshalb wohl erst zeigen. So gesehen würde ein Widerspruch gegen den jetzt eintrudelnden Grundsteuermessbescheid rein verfahrensrechtlich gesehen möglicherweise tatsächlich Sinn machen. Denn: Bei diesem Papier handelt es sich um einen sogenannten Grundlagenbescheid, der nach Ablauf einer vierwöchigen Frist Rechtskraft erlangt. Punkt. Spätere Klagen etwa nach dem Erlass des Steuerbescheids der Stadt wären dann zumindest schwieriger beziehungsweise wären auf Formfehler der Kommune beschränkt.

Man könnte, um beim eingangs erwähnten Slogan zu bleiben, von einem gewissen Restrisiko sprechen. Andererseits bringt ein Einspruch ohne Begründung kaum Zeitgewinn. Zumindest nicht bis Ende 2024, wenn die Stadt die Hebesätze festzurrt. So oder so gilt natürlich auch für diesen Fall: Einspruch einlegen könnte man nur beim Finanzamt, nicht bei der Kommune!

Rita März rät den Bürgern, in jedem Fall den Grundsteuermessbescheid genau zu prüfen. Stimmen die dort genannten Quadratmeterzahlen für die Wohnfläche oder das Grundstück nicht mit den eingereichten Daten überein, sei ein fristgerechter Einspruch innerhalb eines Monats natürlich wichtig - gerade weil es sich um einen Grundlagenbescheid handelt. Stimmen die Daten aber, so sieht die Expertin der städtischen Finanzverwaltung kaum Sinn in einem Einspruch - zumal dann ohne faktische Begründung. Der Grundsteuermessbescheid könne natürlich auch nach Ablauf der Einspruchsfrist auf Antrag und mit Angabe eines triftigen Grundes geändert werden - sollten sich etwa die maßgeblichen Größen geändert haben.

Ohne triftigen Grund sei die „Angriffsfläche” halt gering, wie auch ein Steuerberater auf Nachfrage bestätigt, der namentlich aber nicht genannt werden will. Er habe so schon viel Arbeit mit dem Thema Grundsteuer.

Rita März kann jede Entlastung bei der Beratung gebrauchen. Sie muss sich selbst sputen. Schließlich ist auch eine Stadt wie Aichach Haus- und Grundbesitzer, muss also ebenfalls Grundsteuererklärungen abgeben. Im Falle der Paarstadt sind es rund 3000 Stück. In Worten: Dreitausend!

Da dürfte es CSU-Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko dann doch etwas einfacher haben. Der ist nach wie vor vom „einfachen, unbürokratischen und transparenten bayerischen Weg” überzeugt. Er will seine Grundsteuererklärung deshalb wie viele andere Bürger auch selbst abwickeln. Noch gehört er aber zum Heer der Haus- und Grundbesitzer, die den Kampf mit dem Formular vor sich haben... Die Stadt Aichach muss selbst rund 3000 Erklärungen abgeben

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