Laut der Zoll-Behörde liegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung weiterhin auf einem hohen Niveau. An konkrete Zahlen zu kommen, ist allerdings schwierig - was nicht verwundert. Schließlich bewegen sich Geschäfte dieser Art im Schatten, das liegt in der Natur der Sache. Dennoch lassen sich einige Aussagen treffen. In den vergangenen Jahren hat der Bund jeglicher Art von Steuerhinterziehung vermehrt den Kampf angesagt. So gilt seit 1. Januar nicht nur ein Bon-Zwang für Verkäufer und Dienstleister. Auch der Zoll kontrolliert häufiger. Wurden 2016 bundesweit rund 40 400 Arbeitgeber überprüft, waren es zwei Jahre später 13 000 Arbeitgeber mehr. Wie Ute Greulich-Stadlmayer, Sprecherin des Hauptzollamts Augsburg, auf Nachfrage erklärt, habe der Begriff Schwarzarbeit viele Facetten, angefangen bei Verstößen gegen die Mindestlohnregelung (aktuell gilt ein Mindestlohn von 9,35 Euro pro Arbeitsstunde) über die illegale Beschäftigung von Ausländern bis zur Vorenthaltung von Sozialabgaben. Und grundsätzlich ließen sich auch alle Bereiche der Schwarzarbeit kontrollieren, so die Behördensprecherin. Allerdings gilt wohl auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter. Soll heißen: Solange der nicht angemeldeten Haushaltshilfe nichts passiert, fällt die illegale Beschäftigung auch nicht auf. Falls es wider Erwarten doch herauskommt, kann ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro fällig werden. Die Sprecherin des Hauptzollamts Augsburg sagt dazu: Der Schwerpunkt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit liege im gewerblichen Bereich und hier insbesondere bei der Bekämpfung von organisierten Formen der Schwarzarbeit. „Kontrollen erfolgen regelmäßig unangekündigt und branchenübergreifend”, so Ute Greulich-Stadlmayer. Besonders betroffen sind aus ihrer Sicht Baubranche, Gastronomie, Gebäudereinigung, Spedition, Transport und Logistik einschließlich Kurierdiensten. Eher einen Rückgang der Schwarzarbeit sieht die Handwerkskammer in Schwaben (HWK). Der Grund dafür liege in der guten Auftragslage innerhalb der Baubranche. Die Mitarbeiter in den Handwerksbetrieben seien durch Überstunden so ausgelastet, erklärt Monika Treutler-Walle von der HWK Schwaben, dass für weitere (schwarze) Arbeiten zusätzlich zum normalen Arbeitspensum im Betrieb weniger Zeit bleibe. Über belastbare Zahlen verfügt die HWK allerdings nicht, betont Treutler-Walle, der Eindruck stützt sich auf Hörensagen. Anders ausgedrückt: In der guten Wirtschaftslage verdienen die Beschäftigten mehr, ihr Stundenlohn steigt, oder sie können bezahlte Überstunden machen. Dadurch wollen weniger Menschen in ihrer Freizeit schwarzarbeiten. Offenbar ist die Konjunktur im Handwerk - speziell am Bau - momentan so gut, dass die Betriebe kaum Zeit haben, um Informationsveranstaltungen der HWK zu dem Thema zu besuchen, sagt Treutler-Walle. „Bei den Handwerksfirmen steht das Abarbeiten von Aufträgen im Fokus.” Genaue Zahlen zur Schwarzarbeit stehen offenbar auch der Industrie- und Handelskammer Schwaben (IHK) nicht zur Verfügung. Die legt aber besonderes Augenmerk auf das Thema Scheinselbstständigkeit, ebenfalls eine Erscheinungsform der Schwarzarbeit. Laut Monika Schmich-Graf von der IHK Schwaben kann eine Scheinselbstständigkeit dann vorliegen, „wenn ein Auftragnehmer zwar mit einem Werkvertrag nach außen als selbstständiger Unternehmer agiert, bei der Erledigung seiner Aufgaben aber vollkommen weisungsgebunden und in die Organisation des Auftraggebers eingebunden ist”. Vor allem im Bereich IT-Beratung sowie in den Berufsfeldern Fahrer im Speditionsgewerbe und Kurierfahrer, Reinigungskräfte, Grafikdesigner und Texter sowie Programmierer sei das Phänomen vermehrt anzutreffen. Bis zu 5000 Euro Bußgeld für nicht angemeldete Putzhilfe