Der Petersdorfer Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am Montag mit der neuen Gigabit-Richtlinie, mit der der Bund den Breitbandausbau fördert. Ein Förderantrag muss bis 15. Oktober eingereicht werden, die Verwaltung wurde beauftragt, das zusammen mit der Breitbandberatung Bayern GmbH in die Wege zu leiten.
Durch dieses Programm sind nun auch Adressen förderfähig, die weder mit einer Geschwindigkeit von 200 Mbit/s symmetrisch noch mit 500 Mbit/s im Download versorgt sind. Betroffen sind damit alle Häuser ohne Glasfaseranschluss. Das Bundesprogramm ergänzt damit die Förderung auf Landesebene, nach der Privatanschlüsse, bei denen ein Download von 100 Mbit/s erreicht wird, nicht förderfähig sind.