Ein Opfer seiner Krankheit
Warum der Angeklagte in Haft saß, ist unerheblich, aber dort in Kaisheim hatte er Sitzungen mit einer Gefängnispsychologin. Den guten Kontakt zu ihr interpretierte er für sich wohl zu eng, zu persönlich - interpretierte ihn als Zuneigung. Seine schriftlichen Annäherungen und E-Mails an die Psychologin wurden nicht so erhört, wie er sich das vorstellte. Er wurde zurückgewiesen und reagierte nach der Entlassung mit E-Mails, deren teils deftige Inhalte zu sexuellen Handlungen aufforderten, beleidigten und bedrohten.