Das Gewerbegebiet an der Sielenbacher Lichtstraße bekommt Zuwachs. In seiner Sitzung am Mittwochabend erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen für eine Halle mit Betriebsleiterwohnung. Solche Wohnungen sind laut den Festsetzungen des Bebauungsplans zulässig, wenn ein entsprechendes schalltechnisches Gutachten vorliegt. Das tut es, beurteilen muss es das Landratsamt als Genehmigungsbehörde. Das gilt auch für die Begrünung. Hat das Landratsamt keine Einwände, kann das Vorhaben also durchgeführt werden.