Wegen der Beschaffung, der Verbreitung und des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften und Bildern hatte sich ein 24-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis gestern vor dem Aichacher Amtsgericht zu verantworten. Der junge Mann kam mit einer Bewährungsstrafe davon – allerdings nur weil er sich geständig zeigte und der Tatzeitpunkt soweit zurückliegt, dass noch ein milderer Strafrahmen anzusetzen war. Das machte Richterin Eva-Maria Grosse in ihrer Urteilsbegründung deutlich. Sie sprach von einem „sehr perfiden Vorgehen” und erkennbarer „krimineller Energie”, weil der Angeklagte im Chat eine andere Identität vorgetäuscht hatte, um sexuelles Bildmaterial vom Opfer, einem 14-jährigen Jungen, zu bekommen.