In der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern wurden die beiden Baugebiete „Westlich der Münchener Straße” in Hilgertshausen und „Nördlich des Eulenweges” in Tandern nach Baulandmodellen erschlossen. In den beiden zugrundeliegenden Baulandmodellen ist geregelt, dass sich der Grundstückseigentümer verpflichten muss, die ihm verbleibenden Parzellen innerhalb von einer bestimmten Frist zu bebauen. Diese Frist hat der Gemeinderat nun verlängert.